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Praxiseinstieg und Kooperation

Wer sich niederlassen will, hat auch in Rheinland-Pfalz viele Möglichkeiten. Arbeiten Sie lieber in der Einzelpraxis oder in einer Praxisgemeinschaft? Möchten Sie sich selbstständig machen oder schwebt Ihnen eine Anstellung vor?

Ihre Möglichkeiten

Medizinische, wirtschaftliche und organisatorische Unabhängigkeit

In Ihrer eigenen Praxis können Sie Ihre ganz persönlichen Vorstellungen in die Tat umsetzen. Eigenständig legen Sie Ihre Sprechzeiten und Ihre medizinischen Arbeitsschwerpunkte fest, genauso wie die organisatorischen Abläufe und Ihren Urlaub. Mit einem halben Versorgungsauftrag, der sogenannten Teilzulassung, können Sie, wenn Sie wollen, außerdem in Teilzeit arbeiten. Sie müssen sich nur dann absprechen, wenn Sie für den Fall Ihrer Abwesenheit eine Vertretung benötigen.

Als alleinige Praxisinhaberin oder alleiniger Praxisinhaber sind Sie wirtschaftlich unabhängig, tragen aber auch die Kosten für Personal, Räumlichkeiten und Geräte alleine, ebenso wie das unternehmerische Risiko. Einzelpraxis muss jedoch nicht Einzelkampf bedeuten. In der Niederlassung können Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen auch organisatorisch zusammenschließen sowie fachlich und persönlich austauschen – etwa in einer Praxisgemeinschaft oder in einem Praxisnetz.

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Abrechnung und Patientenstamm getrennt – gemeinsame Nutzung von Ressourcen

Ressourcen gemeinsam nutzen, aber medizinisch und wirtschaftlich eigenständig arbeiten: Das sind die Vorteile einer Praxisgemeinschaft. Sie schließen sich mit einem oder mehreren Kolleginnen und Kollegen zusammen, wahlweise mit solchen gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtung, und nutzen zum Beispiel Praxisräume, medizinische Geräte und Personal gemeinsam. Sie teilen sich die Kosten bei gleichzeitiger effektiver Auslastung der vorhandenen Infrastruktur. Investitionen tätigen Sie gemeinschaftlich. Großer Pluspunkt: Sie können sich direkt fachlich austauschen.

Die Arbeitsteilung in der Praxisgemeinschaft ist flexibel handhabbar, auch von Verwaltungsaufgaben können sich die Partnerinnen und Partner gegenseitig entlasten. Und: Gehören Ihre Kolleginnen und Kollegen der gleichen Fachrichtung an, ist zusätzlich eine gegenseitige Vertretung möglich. Medizinisch und wirtschaftlich arbeiten Sie völlig unabhängig, denn in der Praxisgemeinschaft hat jede und jeder seinen eigenen Patientenstamm und legt selbst die Schwerpunkte fest. Auch abgerechnet wird getrennt.

Wie die Praxisgemeinschaft ist das sogenannte Praxisnetz ebenfalls eine eher lose Kooperationsform: Sie schließen sich mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, zum Beispiel um gemeinsam die Versorgung vor Ort zu verbessern – durch aufeinander abgestimmte Behandlungskonzepte, eine optimierte Kommunikation und den kollegialen Erfahrungsaustausch. Auch hier bleiben Sie eigenständig.

Abrechnung und Patientenstamm gemeinsam – eigenverantwortliches Arbeiten

Die Gemeinschaftspraxis wird in der Verwaltungssprache Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt. Hier arbeiten Sie mit Kolleginnen und Kollegen gleicher oder verschiedener Fachrichtungen zusammen. Sie teilen sich mit diesen nicht nur die Räumlichkeiten, die medizinischen Geräte und das Personal, sondern Sie behandeln Ihre Patientinnen und Patienten auch gemeinsam, haben also den denselben Patientenstamm. Die Kosten und ebenso die Gewinne und die Verluste werden gesplittet. Die Haftung erfolgt gemeinschaftlich. Durch die gemeinsame Infrastruktur können Sie diese ideal auslasten. Zusammen bilden Sie eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit und rechnen Ihre Leistungen gemeinsam ab, dennoch arbeitet jede Partnerin und jeder Partner eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig. Eine BAG können Sie an einem Ort oder überörtlich betreiben.

Ein großer Vorteil einer BAG ist die Zeitersparnis, die Sie durch die gemeinsame Praxisverwaltung erzielen. Zum Beispiel muss die Abrechnung für die gesamte Praxis nur einmal erstellt werden. Auch die flexible Zeit- und Arbeitseinteilung spricht für diese Kooperationsform, vor allem dann, wenn Sie die Behandlungsräume etwa nur vormittags und einer Ihrer Partnerinnen und Partner nur nachmittags nutzen möchten. Anwesenheit und Zusammenarbeit können Sie aufeinander abstimmen – ebenso wie Ihr Leistungsangebot. Mit Kolleginnen und Kollegen der gleichen Fachrichtung können Sie leicht Ihre Sprechzeiten koordinieren. Zudem können diese für Sie als Vertretung einspringen. Hinzu kommt für alle der direkte fachliche Austausch, der die Qualität in der Praxis nachhaltig fördert.

Wenn Sie und andere Kolleginnen und Kollegen unterschiedliche Teilleistungen anbieten wollen, können Sie sich in einer sogenannten Teil-BAG zusammenschließen. Ziel dieser Kooperationsform ist es, eine bessere und schnellere Diagnostik sowie eine aufeinander abgestimmte, zielgenaue Behandlung spezifischer Krankheiten zu erwirken.
 

Video: Die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) – Gemeinsam stark! Vier HNO-Ärzte im Einsatz

Kooperieren über die Sektorengrenzen hinweg: Starke Kooperationen zur nachhaltigen Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung vor Ort – das ist das Ziel von Praxisnetzen. In einem Praxisnetz arbeiten Sie mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen im lokalen oder regionalen Verbund effizient, organisiert und am Bedarf orientiert zusammen. Krankenhäuser, Pflegedienste, Apotheken oder andere Anbietende am Gesundheitsmarkt können ebenfalls im Rahmen einer Kooperationspartnerschaft beteiligt sein.

Förderung

Praxisnetze können finanziell durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gefördert werden. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung nach festen Kriterien. So muss ein Praxisnetz mindestens drei Jahre bestehen sowie bestimmte Struktur- und Qualitätsanforderungen erfüllen. Festgelegt sind diese Anforderungen in einer bundesweiten KBV-Rahmenvorgabe, die die KV RLP für Rheinland-Pfalz in einer eigenen Richtlinie konkretisiert hat.

Die Förderbeträge, die rheinland-pfälzische Praxisnetze je nach Entwicklungsstufe erhalten können, sind ebenfalls hierin definiert. Modalitäten und Höhe der Förderung sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz richten sie sich nach der Zahl der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte im jeweiligen Praxisnetz.

Rahmenvorgabe und Richtlinien

Anerkannte Praxisnetze in Rheinland-Pfalz

GO-LU | Ärztenetz Ludwigshafen eG – Unsere Leistung: Gesundheit

GO-LU ist der verlässliche und kompetente Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen in Ludwigshafen, Bad Dürkheim, Frankenthal und dem Rhein-Pfalz-Kreis. Rund 160 Ärzte vom Hausarzt bis zum spezialisierten Facharzt stehen Ihnen zur Verfügung. Beispielsweise Verbundweiterbildung, Integrierte Versorgung, BGM für Arztpraxen, MHFA-Kurse, QualiNet Plus (Qualitätsmanagementsystem), Veranstaltungen und vieles mehr.

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Video: Integrierte Versorgung bei GO-LU – Betreuung von Herzinsuffizienzpatienten
WoGe Wormser Gesundheitsnetz

Regionale Versorgung in und um Worms – Hier sind Sie gut aufgehoben!

Nachwuchsmediziner | Verbundweiterbildung | Unterstützung im Praxisalltag | Praxisnachfolge| Stellenmarkt | Arztsuche | MFA Ausbildung 

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Video: Praxis des Ärztenetzes WoGe – aktiv für medizinischen Nachwuchs

Weitere regionale Praxisnetze

SüdpfalzDOCs

Arbeiten im Team und in Work-Life-Balance? Wir vermitteln junge und erfahrene Hausärztinnen und Hausärzte und alle, die es werden wollen! Mit eigener Stellenbörse für Praxisnachfolge, Anstellung und Weiterbildung.

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Abrechnung und Patientenstamm gemeinsam – eigenverantwortliches Arbeiten

Eine besondere Form der Gemeinschaftspraxis beziehungsweise der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ). Ein MVZ ist eine fachgleiche oder interdisziplinäre Einrichtung unter ärztlicher Leitung, unter deren Dach verschiedene Fach- oder Schwerpunktbezeichnungen versammelt sind – dies mit dem Ziel, an einem Ort eine strukturierte, patientenorientierte Versorgung aus einer Hand anzubieten. Im MVZ teilen Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen die Ressourcen wie Räume, medizinische Geräte und das Personal, haben einen gemeinsamen Patientenstamm und rechnen gemeinsam ab.

In einem MVZ können Sie als freiberuflich oder in Anstellung arbeiten. Welche Möglichkeiten sich Ihnen jeweils vor Ort bieten, hängt davon ab, wie das MVZ Ihrer Wahl organisiert ist. Manche Einrichtungen setzen ausschließlich auf freiberufliche Tätige, andere stellen nur an und wiederum andere favorisieren eine Mischform.

Die Tätigkeit in einem MVZ kann für Sie dann interessant sein, wenn Sie auf geregelte Arbeitszeiten oder eine flexible Abstimmung von Sprechstunden angewiesen sind, zum Beispiel weil Sie Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen. Sind weitere Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fachrichtung hier tätig, können Sie sich unkompliziert in Sachen Vertretung arrangieren. In größeren MVZ sind Sie oft von Verwaltungsaufgaben entlastet. Gut für Sie auch: Der direkte fachliche Austausch ist immer gegeben.

Mehr Flexibilität durch Kooperation in bestehender Praxis

Mit dem Jobsharing können Sie sich in einem Bereich niederlassen, der eigentlich für Neuzulassungen gesperrt ist – nämlich dann, wenn Sie mit einer Kollegin oder einem Kollegen kooperieren, die oder der bereits zugelassenen ist. Im Jobsharing können Sie deren oder dessen Arbeitszeit gewissermaßen auf Ihrer beider Schultern verteilen. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie beide der gleichen Fachrichtung angehören. Außerdem wichtig: Das Leistungsvolumen der Praxis darf durch die Zusammenarbeit nicht wesentlich ausgeweitet werden. Da Sie den Versorgungsauftrag gemeinsam wahrnehmen, können Sie Ihre An- und Abwesenheiten flexibel aufeinander abstimmen. Wichtig ist nur, dass die Patientenversorgung durch eine oder einen von Ihnen gewährleistet bleibt. Auch der fachliche Austausch ist unkompliziert möglich. Ebenso ist die gemeinsame Nutzung von Räumen, medizinischen Geräten und Personal für Sie von Vorteil. Und: Sie greifen auf eine vorhandene und funktionierende Infrastruktur zurück, müssen also zunächst keine Investitionen tätigen.

Diese Kooperationsform kann für Sie insbesondere dann interessant sein, wenn Sie Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten möchten. In Absprache können Sie Ihre Stunden einschränken oder ausweiten. Das Jobsharing kann Ihnen aber auch eine gute Ausgangsbasis bieten, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner in absehbarer Zeit aufhören will. Denn sollten Sie die Praxis übernehmen wollen, werden Sie wegen des bisherigen Jobsharings bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt.

Sicheres Gehalt, kein Risiko

Wenn Sie sich niederlassen möchten, müssen Sie sich nicht unbedingt selbstständig machen. Sie können sich auch erst einmal in einer Praxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstellen lassen. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für Sie später weiterhin möglich.

Sie entscheiden, ob Sie in der Anstellung in Vollzeit oder aber in Teilzeit arbeiten. Auch nur wenige Arbeitsstunden in der Woche sind in der Regel kein Problem. Vorgaben für die Verteilung der Fachgruppen gibt es nicht: Sie können der gleichen oder aber einer anderen Fachgruppe angehören als Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber.

In der Anstellung nutzen Sie die vorhandenen Ressourcen wie Räume, medizinische Geräte und Personal. Die Abrechnung erledigen Sie gemeinschaftlich. Die Vorteile eines solchen sanften Einstiegs in die ambulante medizinische Versorgung liegen auf der Hand: Sie arbeiten zu festen Zeiten und beziehen ein festes Gehalt. Hinzu kommt: Sie tragen keinerlei wirtschaftliches Risiko und müssen auch keine Investitionen tätigen. Beruf und Familie lassen sich hervorragend vereinbaren, weil Sie die Anzahl Ihrer Wochenstunden auf Ihre individuellen Bedürfnisse hin anpassen können.

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Halbe Pflichtstundenzahl – Kombinieren von Anstellung und Selbstständigkeit

Auch Selbstständigkeit ist in Teilzeit möglich. Die Teilzulassung bietet Ihnen die Möglichkeit, halbtags angestellt in einer Praxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder in einem Krankenhaus zu arbeiten und die übrige Zeit freiberuflich in Ihrer eigenen Praxis tätig zu sein. Oder Sie beschränken sich auf die Teilzulassung und haben mehr Zeit für Familie und Hobbys.

Es gilt: Mindestens zehn Stunden in der Woche müssen Sie in Ihrer Praxis präsent sein. Gut zu wissen: Eine Teilzulassung kann nicht jederzeit in eine volle Zulassung umgewandelt werden, beispielsweise dann, wenn der jeweilige Planungsbereich gerade gesperrt ist.

Video: Hausarztpraxis | Keine Angst vor der Praxisgründung: Gute Vorbereitung. Gelungener Start.

Videoreihe: Fit für die Niederlassung | Juristische Fallstricke

Teil 1: Mietvertrag und Angestellte

Teil 2: Antikorruption und Datenschutz

Teil 3: Einkommens- versus Gewerbesteuer

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