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Berufungsausschuss

Der Berufungsausschuss ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.

Aufgaben

Er beschäftigt sich mit den Widersprüchen, die gegen die Entscheidungen des Zulassungsausschusses vorgebracht werden. Gegen seine Entscheidungen ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich. 

Organisation

Der Berufungsausschuss setzt sich zusammen aus einer Person im Vorsitz mit der Befähigung zum Richteramt sowie aus jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen. Der Berufungsausschuss ist für den Bereich der KV RLP zuständig.

Anschrift

Berufungsausschuss in Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

Kontakt

WochentagUhrzeit
MODIMIDO 7:30 – 17 Uhr
FR 7:30 – 15 Uhr

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