Der Berufungsausschuss ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.
Aufgaben
Er beschäftigt sich mit den Widersprüchen, die gegen die Entscheidungen des Zulassungsausschusses vorgebracht werden. Gegen seine Entscheidungen ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Organisation
Der Berufungsausschuss setzt sich zusammen aus einer Person im Vorsitz mit der Befähigung zum Richteramt sowie aus jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen. Der Berufungsausschuss ist für den Bereich der KV RLP zuständig.
Anschrift
Berufungsausschuss in Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Kontakt
Service-Center
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