In Rheinland-Pfalz profitieren Sie in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung von attraktiven Fördermöglichkeiten.
Wir fördern finanziell
- Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz im Fachgebiet der Allgemeinmedizin oder in einem Fachgebiet, für das in Rheinland-Pfalz nach Anlage 1 der gültigen Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V eine Förderung vorgesehen ist, absolviert haben und erstmalig eine vertragsärztliche Tätigkeit in Form einer Zulassung in Rheinland-Pfalz innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Facharztbezeichnung in diesem Fachgebiet aufnehmen.
- Förderung: 10.000 Euro einmalig bei voller Zulassung – bei geringerem Umfang wird die Förderung entsprechend angepasst.
- Förderquelle: Strukturfonds der KV RLP, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
- Zielgruppe: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte oder MVZ in Rheinland-Pfalz, die eine Assistenz gemäß §§ 8, 9 Assistenz-Richtlinie der KV RLP zum Zweck der Ausbildung beschäftigen
- Förderung: bis 20 Stunden wöchentlich – 1.000 Euro monatlich; mehr als 20 Stunden – 2.000 Euro monatlich für bis zu zwei Jahre
- Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss zum Bruttogehalt
- Förderquelle: Strukturfonds der KV RLP, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
- Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis gemäß § 10 Absätze 1 bis 3 der BÄO, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens sechs Monate zum Zweck der Ausbildung als Assistenz gemäß §§ 8, 9 Assistenz-Richtlinie der KV RLP in einer vertragsärztlichen Praxis/MVZ in Rheinland-Pfalz beschäftigt waren.
- Gefördert wird die Teilnahme an einem Kurs zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung durch die Ärztliche Akademie für Fortbildung in Rheinland-Pfalz
- Förderhöhe: 990 Euro einmalig, maximal jedoch die Höhe der gezahlten Kursgebühr
- Förderquelle: Strukturfonds der KV RLP, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
- Zielgruppe: Anerkannte Praxisnetze im Bereich der KV RLP
- Für die Förderung müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein, wie unter anderem mindestens Zertifizierung nach Basisstufe gemäß Anlage 1 zur Rahmenvorgabe zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Abs. 4 SGB V, Teilnahme an mindestens einem Weiterbildungsverbund, Engagement im Bereich der Nachwuchsförderung etc.
- Förderung: 25.000 Euro einmalig je Praxisnetz
- Förderquelle: Strukturfonds der KV RLP, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
Um die ambulante medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, unterstützen und fördern wir als KV RLP gemeinsam mit den Krankenkassen je zur Hälfte die Zulassung und Anstellung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in unserem Bundesland. Hierfür haben wir einen einen eigenen Strukturfonds eingerichtet. In ausgewiesenen Fördergebieten stellen wir bereit:
- einmalig bis zu 39.000 Euro für Praxisneugründungen und -übernahmen bei vollem Versorgungsauftrag bzw. 19.500 Euro bei hälftigem Versorgungsauftrag
- einmalig bis zu 19.500 Euro für die Einrichtung einer Nebenbetriebsstätte
- und bis zu 650 Euro pro Monat für eine Anstellung bei einem vollen Versorgungsauftrag und für längstens 60 Monate
Um die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen, fördern wir als KV RLP die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Der Förderzuschuss soll helfen, die personellen und zeitlichen Aufwände der weiterbildenden Praxis abzudecken, die aus der Beschäftigung der Ärztin oder des Arztes, der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten in Weiterbildung entstehen. Einrichtungen, die eine Ärztin oder einen Arzt, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten in Weiterbildung beschäftigen, können aktuell einen monatlichen Förderbetrag von bis zu 2.900 Euro erhalten.
Mindestdauer und Maximaldauer der zu fördernden Weiterbildungsabschnitte richten sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung in Rheinland-Pfalz.
Für einige Fachrichtungen beteiligen sich die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen an der Förderung, weshalb hier mit 5.800 Euro ein höherer Förderbetrag monatlich weitergegeben werden kann. In hausärztlich versorgten Gebieten, in denen eine Unterversorgung droht oder bereits besteht, kann sich der Förderbetrag zusätzlich um monatlich 250 bzw. 500 Euro erhöhen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen muss die drohende oder bestehende Unterversorgung vorher festgestellt haben.
Wir fördern die Teilnahme am 80-stündigen Kurs “Psychosomatische Grundversorgung” mit 1.500 Euro. Ein Antrag stellen können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Weiterbildung der Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die einen durch die KV RLP geförderten Weiterbildungsabschnitt im ambulanten Bereich absolviert haben, absolvieren oder absolvieren werden.
Eine Förderung ist in den folgenden Leistungsbereichen möglich:
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
Finanziell gefördert werden die direkten Fort- und Weiterbildungskosten wie zum Beispiel die Aufwendungen für den Besuch eines Seminars oder die Inanspruchnahme einer Supervision. Die Förderhöhe richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten – und reicht bis zu einer maximalen Obergrenze von 2.500 Euro. Die Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme sollte nicht länger als zwei Jahre dauern.
Einen Antrag auf Förderung können alle rheinland-pfälzischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten stellen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Tätigkeitsumfang einen mindestens hälftigen Versorgungsauftrag umfassen.
Wir fördern das Ablegen der Zusatzweiterbildung “Suchtmedizinische Grundversorgung” mit 1.500 Euro.
Als KV RLP fördern wir akademische Lehrpraxen in Rheinland Pfalz, die Medizinstudierende für die Dauer eines PJ-Tertials ausbilden. Dadurch wollen wir erreichen, dass der vertragsärztliche Bereich in der ärztlichen Ausbildung gestärkt wird. Denn während des Praktischen Jahrs (PJ) können sich angehende Ärztinnen und Ärzte ein gutes Bild über die vielfältigen Aufgaben der ärztlichen Tätigkeit machen – ganz besonders auch im ambulanten Bereich.
Mit der Förderung wollen wir für akademische Lehrpraxen außerdem einen Anreiz setzen, sich für die Ausbildung der Medizinstudierenden im vertragsärztlichen Bereich besonders zu qualifizieren und zu engagieren.
Die KV RLP fördert die Famulatur in vertragsärztlichen Praxen mit 500 Euro pro Famulantin oder Famulant und Monat für bis zu drei mögliche Famulaturmonate.
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