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Landesausschuss

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.

Aufgaben

Der Landesausschuss prüft in seinem Gebiet, ob innerhalb einzelner Planungsbereiche und für bestimmte ärztliche und psychotherapeutische Gruppen eine Über- bzw. Unterversorgung besteht. Ist ein Planungsbereich überversorgt, ordnet er Zulassungsbeschränkungen an. Im Falle einer Unterversorgung kann er ebenfalls Maßnahmen veranlassen. 

Anhand des Bedarfsplans trifft der Landesausschuss seine Entscheidungen in Form von Beschlüssen. Er entscheidet nach mündlicher Verhandlung, kann aber auch im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens Schritte beschließen.

Der Landesausschuss besteht in Rheinland-Pfalz aus neun Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen, neun Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, einer unparteiischen Person im Vorsitz und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern.

Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen und des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (MWG) sind beratend tätig. Die Aufsicht führt das MWG.

Aktueller Beschluss

Bewerbungsfrist

1. Januar – 11. Februar 2025

Hinweis

Sind nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist Sitze unbesetzt geblieben, wird eine Nachfrist für Bewerbungen angesetzt.

Freie Praxissitze

Ergänzende Serviceinformation der KV RLP

Anschrift

Geschäftsstelle des Landesausschusses Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz 

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