Medizinische Vorsorge soll helfen, dem Entstehen sowie dem Wiederauftreten oder Fortschreiten einer Erkrankung entgegenzuwirken.
Übersicht
Paragraf 23 SGB V
Leistungen der Vorsorge dienen dazu, Krankheiten zu verhüten oder die bereits geschwächte Gesundheit zu verbessern und dadurch eine in absehbarer Zeit drohende Krankheit zu verhindern. Sie soll Hilfe zur Selbsthilfe sein und in die Lage versetzen, eigenverantwortlich die Gesundheit zu stärken.
Die Verordnung medizinischer Vorsorge durch Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten ist nicht möglich.
Paragraf 24 SGB V
Anders als bei einer Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Väter liegen bei einer Vorsorgeleistung noch keine längerfristigen Aktivitätsbeeinträchtigungen (> sechs Monate) bei der Mutter oder dem Vater vor.
Ziel der Vorsorgeleistungen ist es, den spezifischen Gesundheitsrisiken und gegebenenfalls bestehenden Erkrankungen von Müttern und Vätern in Erziehungsverantwortung entgegenzuwirken. Die Leistungen erfolgen im Rahmen stationärer Vorsorge durch eine ganzheitliche Therapie unter Einbeziehung psychologischer, psychosozialer und gesundheitsfördernder Hilfen.
Die Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter durch Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten ist nicht möglich.
Ausfüllhinweise
Wenn bei der Vorsorgeleistung der Mutter oder des Vaters ein Kind dabei ist, das mitbehandelt werden muss, ist zusätzlich Muster 65 auszustellen. Bei mehreren Kindern müssen entsprechend viele Atteste ausgestellt werden.