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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Über die Sektorengrenzen hinweg: Häufig werden Patientinnen und Patienten während einer medizinischen Behandlung sowohl ambulant als auch stationär versorgt. Um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten, bewertet die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) anhand von Daten den gesamten Behandlungsverlauf und bezieht in ihre Analyse die beteiligten Praxen und Krankenhäuser gleichermaßen mit ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fokus der sQS stehen Leistungen, die sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor angeboten werden, sowie sektorenübergreifende Behandlungsabläufe.
  • Die sQS will sektorale Brüche überwinden – und stellt unter anderem sicher, dass Informationen zwischen Praxis und Krankenhaus effizienter fließen, die Diagnostik koordiniert erfolgt, Doppeluntersuchungen wegfallen und Kapazitäten besser ausgelastet sind. 
  • Die Qualität der Leistungen soll in beiden Sektoren gleich hoch sein. Daher werden sowohl ambulante als auch stationär erbrachte Leistungen qualitätsgesichert und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte nach denselben Standards beurteilt. 
  • Die sQS ist gesetzlich vorgeschrieben und wird ambulant aktuell bereits für 3 medizinische Verfahren angewendet: die "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantation (QS NET)", die "Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)" und die "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion (QS WI)". Weitere Verfahren sollen folgen.
  • Die erhobenen Daten müssen innerhalb vorgegebener Fristen an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) übermittelt werden. Das IQTIG wertet die Daten aus und spiegelt die Ergebnisse an die beteiligten Einrichtungen zurück.

Gesetzliche Grundlage

Die Strukturen der sQS sowie die Aufgaben der verschiedenen Einrichtungen sind hier festgelegt:

Verfahren

Beteiligte Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fälle elektronisch dokumentieren und die Patientinnen und Patienten über Zweck und Inhalt des angewendeten Verfahrens informieren.

Materialien

Datenübermittlung

Die Daten werden über den geschützten Mitgliederbereich der KV RLP (Menüpunkt "Quartalsabschluss") oder direkt durch die Praxissoftware übermittelt.

Lieferfristen | fallbezogene Dokumentation
Turnus Meldung bis Korrekturen bis
1. Quartal 15.05. 15.03. des Folgejahres
2. Quartal 15.08. 15.03. des Folgejahres
3. Quartal 15.11. 15.03. des Folgejahres
4. Quartal 28.02. des Folgejahres 15.03. des Folgejahres

Auswertungen des IQTIG

Den beteiligten Praxen und Krankenhäusern sendet das IQTIG eine jährliche Gesamtauswertung zu – mit den Ergebnissen der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf inklusive Blick auf die zugehörige Vergleichsgruppe. Zusätzlich stellt es regelmäßig Zwischenberichte zur Verfügung:

Beteiligte Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fälle elektronisch dokumentieren, sowie die Patientinnen und Patienten über Zweck und Inhalt des angewendeten Verfahrens informieren. Zusätzlich müssen Daten zur Durchführung der Patientenbefragungen übermittelt werden.

Materialien

Datenübermittlung

Die Daten werden über den geschützten Mitgliederbereich der KV RLP (Menüpunkt "Quartalsabschluss") oder direkt durch die Praxissoftware übermittelt.

Lieferfristen | fallbezogene Dokumentation
Turnus Meldung bis Korrekturen bis
1. Quartal 15.05. 15.03. des Folgejahres
2. Quartal 15.08. 15.03. des Folgejahres
3. Quartal 15.11. 15.03. des Folgejahres
4. Quartal 28.02. des Folgejahres 15.03. des Folgejahres
Lieferfristen | Datensatz zur Durchführung der Patientenbefragung
Turnus Meldung bis Korrekturen bis
monatlich 12. Tag des Monats 19. Tag des Monats

Auswertungen des IQTIG

Den beteiligten Praxen und Krankenhäusern sendet das IQTIG eine jährliche Gesamtauswertung zu – mit den Ergebnissen der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf inklusive Blick auf die zugehörige Vergleichsgruppe. Zusätzlich stellt es regelmäßig Zwischenberichte zur Verfügung:

Beteiligte Ärztinnen und Ärzte (mit ambulanter und belegärztlicher Tätigkeit) in operierenden Praxen, MVZ und Krankenhäusern müssen einmal jährlich an der Einrichtungsbefragung für Praxishygiene teilnehmen, sofern sie definierte Tracer-Eingriffe durchgeführt haben. Welche Eingriffe als Tracer-Eingriffe gewertet werden, gibt die Spezifikation des IQTIG vor. Den Fragebogen füllt nur eine Ärztin bzw. ein Arzt für die gesamte Einrichtung anhand der Hauptbetriebsstätte aus.

Materialien

Datenübermittlung

Der Zugriff zum Fragenbogen der Einrichtungsbefragung erfolgt im geschützten Mitgliederbereich der KV RLP über die KV-SafeNet-Services – oder direkt über: sqs-wundinfektion.kv-safenet.de

Einen Leitfaden zum Webportal und eine Ausfüllhilfe zur QS WI-Einrichtungsbefragung finden Sie hier:

Lieferfristen

  • Einrichtungsbefragung: vom 1. Januar bis zum 28. Februar für das vergangene Erfassungsjahr

Auswertungen des IQTIG

Den beteiligten Praxen und Krankenhäusern sendet das IQTIG eine jährliche Gesamtauswertung zu – mit den Ergebnissen der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf inklusive Blick auf die zugehörige Vergleichsgruppe:

Kontakt

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FR 7:30 – 15 Uhr

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