Webcode 49930

Zulassungsausschuss: Ermächtigung | Sonderbedarf | Nachbesetzungsverfahren 9. April 2025 | Mainz

Sitzung

Abgabefrist für die vollständigen Antragsunterlagen

12. März 2025

Informationen zur Antragsstellung

  • Der vollständige Antrag an den Zulassungsausschuss muss bis spätestens vier Wochen vor der entsprechenden Sitzung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Andernfalls kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung und die Vorlage vor dem Zulassungsausschuss nicht erfolgen.
  • Bei Anträgen auf Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Ermächtigungen und Zulassungen bzw. Anstellungen aufgrund Sonderbedarfsfeststellung sind die Unterlagen spätestens zwölf Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vollständig einzureichen. Die Bearbeitungsdauer ist insoweit abhängig vom Aufwand der Antrags- und Bedarfsprüfung. Wir empfehlen Ihnen, Anträge möglichst frühzeitig und vollständig an die Geschäftsstelle zu senden. Dies ist maximal sechs Monate vor dem Antragsbegehren möglich.
     

Inhalte

Eventuelle Änderungen behalten wir uns vor.

Zeit

Ort

KV RLP-Hauptverwaltung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

Veranstaltet von

Zulassungsausschuss in Rheinland-Pfalz

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