Seit rund einem Jahr können Sie als Mitglied der KV RLP die Vorteile der Vorprüfung Ihrer Quartalsabrechnung nutzen und frühzeitig Korrekturen vornehmen. Nun erweitert die KV RLP diesen Service für Sie um eine unverbindliche Honorarschätzung in Echtzeit. Sie basiert auf dem Ergebnis der Vorprüfung und versieht Ihre Leistungsdaten mit einem finanziellen Gegenwert.
Mit dieser neuen Funktion erhalten Sie ein weiteres Werkzeug, um Ihre Honorarabrechnung während des laufenden Quartals im Blick zu behalten und Ihre Liquiditätsplanung zu verbessern. Neben den allgemeinen Kennzahlen wie Honorar, Fallzahl und Fallwert beinhaltet die Schätzung detaillierte Informationen nach Leistungserbringer und Gebührenordnungsposition. Dadurch erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Quartalsabrechnung.
Da die Honorarverteilung aufgrund vielfältiger Budgetierungsregelungen hochkomplex ist, kann sie erst final erfolgen, wenn alle Praxen ihre Abrechnungen am Quartalsende abgegeben haben. Aktuell ist es technisch noch nicht möglich, alle praxisindividuellen Begrenzungsregelungen zu berücksichtigen. Daher ist die Honorarsimulation als unverbindlicher Service zu verstehen. Dennoch liefert Ihnen die Honorarschätzung aussagekräftige Ergebnisse auf Basis passender Vergütungspunktwerte und -quoten. Ziel ist es, in den nächsten Ausbaustufen weitere Begrenzungsmaßnahmen und Budgetregelungen zu hinterlegen, um die Präzision der Schätzung weiter zu erhöhen.
Honorarschätzung im Mitgliederbereich
Ihre Honorarschätzung finden Sie ab sofort im Mitgliederbereich an der gleichen Stelle wie die Vorprüfung. Sobald Sie Ihre Abrechnungsdatei hochladen, können Sie neben den Prüfberichten auch Ihre Honorarschätzung online einsehen. Deshalb gilt: Je mehr Korrekturen Sie aus den Prüfberichten der Vorprüfung umsetzen und je fehlerfreier Ihre Abrechnungsdatei ist, desto genauer ist auch Ihre Honorarschätzung.
Zum Schutz dieser sensiblen Daten haben nur diejenigen Personen Zugriff auf die Honorarschätzung, die auch das Recht haben, den Honorarbescheid im Mitgliederbereich einzusehen.