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ePA: aktuelle Entwicklungen im ÜberblickKBV begleitet Testphase und informiert über technische Voraussetzungen

Die KBV hat Kurzvideos erstellt, die gängige Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) beantworten. Zudem informiert sie im achten Teil ihrer Serie über nötige Technik zur ePA-Nutzung.

Demnach ist die ePA eine Anwendung, die über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft. Um die ePA nutzen zu können, müssen Praxen mit einem aktuellen Konnektor (PTV4+ oder höher) an die TI angebunden sein. Viele Praxen erfüllen diese Voraussetzungen bereits. Zusätzlich muss das Modul "ePA 3.0" für den Zugang im Praxisverwaltungssystem (PVS) installiert werden.

KBV hat Anforderungen für ePA-Modul festgehalten

Wie schnell und einfach Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab 2025 mit der ePA arbeiten können, wird unter anderem davon abhängen, wie gut die technische Umsetzung der ePA im jeweiligen PVS gelungen ist. Die gematik hat die technischen Anforderungen für das Modul erstellt, die die Herstellerfirmen umsetzen müssen.

Doch genauso wichtig ist die Nutzerfreundlichkeit. Denn langes Suchen, mehrfaches Klicken oder Eintippen von Suchbegriffen – all das kostet wertvolle Zeit und stört den Behandlungsablauf. Die KBV hat deshalb Anforderungen aufgelistet, wie das PVS die Praxen bei der Nutzung der ePA bestmöglich unterstützen kann. Weitere Informationen sowie eine beispielhafte Auswahl dieser Anforderungen finden Sie hier:

ePA kurz erklärt

Um einen schnellen und hilfreichen Überblick über die ePA zu ermöglichen, hat die KBV Kurzvideos auf ihrer Website veröffentlicht. Diese geben binnen einer Minute Antworten auf die häufigsten Fragen. Zu den Videos:

KBV-Kommentar zum Start der Testphase

Am 15. Januar beginnt die ePA-Testphase. Die KBV wird den Testzeitraum genau im Auge behalten und eng begleiten. Man wolle das Feedback der Modellregionen an die gematik und an das Bundesgesundheitsministerium zurückspiegeln. Das betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview.

"Wir müssen uns darauf verlassen können", betonte Steiner, dass der Start erst dann erfolge, wenn die ePA in den Praxen gut funktioniere und keine Beeinträchtigungen der anderen TI-Anwendungen wie des eRezepts oder der eAU auftreten. Dazu gehöre auch, "dass die Hersteller gut funktionierende, nutzerfreundliche ePA-Module mit ihren PVS zur Verfügung stellen". Erst dann könne aus Sicht der KBV der Rollout stattfinden.

Großer Informationsbedarf

Steiner wies zudem darauf hin, dass mit der Einführung der ePA weiterhin ein großer Bedarf an Information bestehe. "90 Prozent der Praxen erwarten durch die ePA einen hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand, aber natürlich auch einen Aufklärungsaufwand für die Patientinnen und Patienten.“ Die Aufklärung der Versicherten sei aber Aufgabe der Krankenkassen. Für die Praxen habe die KBV ein umfangreiches Paket an Informationen geschnürt. Daneben gebe es eine CME-zertifizierte Online-Fortbildung. Mehr Informationen sowie das Videointerview:

gematik äußert sich zu Sicherheitsbedenken des CCC

Der Chaos Computer Club (CCC) äußerte sich Ende Dezember besorgt über den Start der ePA, die seit der Einführung 2020 Sicherheitsmängel aufweisen würde. Die gematik nimmt diese Hinweise zur Sicherheit der ePA ernst, betonte jedoch in einer Stellungnahme: “Die vom CCC vorgestellten Angriffsszenarien auf die neue ePA wären technisch möglich gewesen, die praktische Durchführung in der Realität aber nicht sehr wahrscheinlich, da verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu zählen zum Beispiel die illegale Beschaffung eines Institutionsausweises (SMC-B Karte), der dazugehörigen PIN, der Vertrag mit einem Zugangsdienst und eine technisch komplexe Manipulation.”

Weitere Sicherungsmaßnahmen in Arbeit

Grundsätzlich, so betonte die gematik, wurde und wird die ePA mit höchsten und modernsten Sicherheitsstandards gebaut. Zusätzlich sollten vor dem bundesweiten Rollout weitere technische Lösungen umgesetzt und abgeschlossen sein. Weitere Maßnahmen seien:

  • Verhinderung, dass Ausweise der TI missbräuchlich verwendet werden können
  • Schließung der Sicherheitslücke durch eine zusätzliche Verschlüsselung der Krankenversichertennummer
  • Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer der TI im Umgang und Schutz der technischen Infrastruktur, Ausweise und Karten
  • Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung

Komplette Stellungnahme

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