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Transparentes Verfahren und objektive Vorgaben: KV RLP fordert Reform der FinanzierungsverhandlungenFestlegung des Orientierungswerts im Fokus der Kritik

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) fordert mit Blick auf die laufenden Finanzierungsverhandlungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine grundsätzliche Reform der Berechnung. Vor der zweiten Gesprächsrunde zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband spricht sich die KV RLP für ein transparenteres Verfahren und eine faire Berücksichtigung der Kostenentwicklung aus. “Wir brauchen endlich ein Verfahren, das die Leistungen der niedergelassenen Ärzteschaft wertschätzt und sie analog zur allgemeinen Lohnentwicklung angemessen honoriert”, sagt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP. 

Im Fokus der Kritik steht die Festlegung des Orientierungswerts, der maßgeblich für die Honorierung der Ärztinnen und Ärzte ist. Die komplexen Berechnungsparameter bilden die tatsächlichen Belastungen für die Praxen seit Jahren nur unzureichend ab. Vor allem die massiv gestiegenen Personalkosten, die deutlich erhöhten Aufwendungen für Mieten, Nebenkosten, Dienstleistungen und Praxismaterial sowie die inflationsbedingten Einflüsse spiegeln sich nicht ausreichend in den Anpassungen wider. „Während die Arztlöhne in den Krankenhäusern regelmäßig tariflich steigen, steigt für die niedergelassen Praxen vor allem der wirtschaftliche und personelle Druck. Wie sollen sich da junge Kolleginnen und Kollegen für die Selbstständigkeit mit all ihren Risiken entscheiden?“, fragt Dr. Bartels.

Reform zum Verfahren längst überfällig

Um mehr Transparenz und praxisnahe Abschlüsse zu erreichen, sieht die KV RLP dringenden Handlungsbedarf in den Entscheidungsprozessen. Das gilt besonders für das bisher praktizierte Schlichtungsverfahren, in dem der eingesetzte Schlichter vor allem der Beitragssatzstabilität verpflichtet ist. “Wenn die Sicherung des Beitragssatzes oberste Prämisse hat, fällt eine unvoreingenommene Bewertung und objektive Betrachtung der Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung natürlich schwer”, ist Dr. Bartels überzeugt und ergänzt: “Außerdem kann die ärztliche Selbstverwaltung in die Situation kommen, ein eigentlich nicht akzeptables Angebot des Schlichters annehmen zu müssen, um bei ausbleibender Einigung nicht ein noch schlechteres Angebot zu riskieren.”

Für die KV RLP steht deshalb fest, dass ein neues, gesetzlich vereinbartes Vorgehen überfällig ist, um den Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit gerecht zu werden und letztlich angemessene Honoraranpassungen zu erzielen. “Wir brauchen keinen Basar, auf dem um die Zukunft der ambulanten Versorgung geschachert wird. Wir brauchen endlich ein Verfahren, das nicht interpretierbar oder verhandelbar ist. Die Festlegung des Orientierungswerts muss an klaren, objektiven Vorgaben ausgerichtet sein und den selbstständigen Ärztinnen und Ärzten eine solide Kalkulationsgrundlage geben“, fordert Dr. Bartels. „Wenn wir zu keinen realistischen Honoraranpassungen kommen, blutet die ambulante Versorgung der Menschen immer weiter aus.”

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Julia Lampferhoff Pressesprecherin

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Nadja Winter Stellvertretende Pressesprecherin