Auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zwölf neue psychotherapeutische Sitze im Land genehmigt. Für die KV RLP ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, um die Versorgung zu verbessern. Sie begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten im Landesausschuss.
Zwölf zusätzliche Sitze in der Psychotherapie in Rheinland-Pfalz – diese gute Nachricht gab es in der extra für dieses Thema anberaumten Sitzung des Landesausschusses zu verkünden. „Das ist sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für psychotherapeutisch tätige Kolleginnen und Kollegen überaus erfreulich, obwohl wir uns mehr Sitze erhofft hatten“, sagt KV RLP-Vorstandsmitglied und Psychotherapeut Peter Andreas Staub. Denn auf der einen Seite ist der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen ungebrochen hoch, auf der anderen gibt es genügend Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die gerne im vertragspsychotherapeutischen Bereich arbeiten, also gesetzlich Versicherte versorgen würden. Das Problem: Aufgrund der Bedarfsplanung sind nicht genügend freie Sitze vorhanden.
Die vom Gesetzgeber vorgegebene und seit 1993 bestehende Bedarfsplanung regelt, wie viele Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sich in einer bestimmten Region niederlassen dürfen. Sind alle vorgegebenen Sitze besetzt, sind keine neuen Zulassungen mehr möglich. Aus Sicht der KV RLP ist die Bedarfsplanung kein passendes Instrument mehr, schon gar nicht in der Psychotherapie. „Der aktuelle Zuschnitt der Planungsbereiche entspricht nicht mehr der Versorgungsrealität“, so Staub. Daher müsse die Bedarfsplanung dringend reformiert werden.
Verhältniszahlen abgesenkt
Selbst die Bedarfsplanung ändern kann die KV RLP nicht. Dazu braucht es das Okay der Krankenkassen. „Uns ist sehr daran gelegen, die Versorgungssituation zu verbessern. Daher haben wir den rheinland-pfälzischen Kassen bereits Mitte des vergangenen Jahres eine Idee für mehr Sitze in der Psychotherapie präsentiert“, informiert Peter Andreas Staub. Aus mehreren Gesprächen und der Weiterentwicklung des ursprünglichen Vorschlags resultierte nun die Sondersitzung des Landesausschusses, an der neben den Krankenkassen auch die Patientenvertretung und das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit entscheidend mitgewirkt haben.
Das Gremium einigte sich darauf, die regionalen Verhältniszahlen für ganz Rheinland-Pfalz im Bereich der Psychotherapie um 4,7 Prozent abzusenken. Diese Zahlen beschreiben das Soll-Versorgungsniveau für jede Arztgruppe, in diesem Fall die Einwohnerzahl pro Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut, modifiziert um bestimmte regionale Faktoren. Ihre Absenkung hat zur Folge, dass einige in der Bedarfsplanung bisher gesperrte rheinland-pfälzische Regionen nun geöffnet werden und dort weitere psychotherapeutische Sitze entstehen. „Es handelt sich dabei um die Gebiete mit der bislang schwächsten Versorgung. Wo dringend weitere Angebote nötig sind, wird nun ein wenig Abhilfe geschaffen“, erläutert Vorstandsmitglied Staub. Durch diese Anpassung entfallen beispielsweise in der Planungsregion Altenkirchen im Westerwaldkreis nun 5.672 Einwohnerinnen und Einwohner auf eine Psychotherapeutin bzw. einen Psychotherapeuten, zuvor waren es 5.952.
Bewerbungen ab April möglich
Die neuen Sitze verteilen sich wie folgt: Je 1,5 Sitze entfallen auf die Regionen Neuwied, Trier-Saarburg und den Westerwaldkreis, jeweils ein Sitz auf die Vulkaneifel und Birkenfeld sowie je ein halber Sitz auf die Gebiete Altenkirchen im Westerwald, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Germersheim, Kusel und den Rhein-Hunsrück-Kreis. Auf diese Sitze können sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Zeitfenster vom 1. April bis zum 8. Mai bewerben. Der Zulassungsausschuss entscheidet dann, wer den Zuschlag bekommt. Aufgrund einzuhaltender Fristen ist frühestens ab Sommer mit den ersten Besetzungen zu rechnen.
Die verbleibenden 2,5 Sitze werden nicht ausgeschrieben. Sie ermöglichen existierenden Praxen, die das Instrument des Jobsharings nutzen, ihren Versorgungsauftrag auszudehnen. Dabei teilen sich in diesem Fall zwei Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten einen Sitz in einem gesperrten Gebiet. Wird die Region in der Bedarfsplanung geöffnet, erhalten sie die Möglichkeit, ihre Sitze zu erweitern. Genau diese gesetzliche Vorgabe kommt hier zum Tragen. Diese 2,5 Versorgungsumfänge konnten aufgrund des Jobsharings bereits besetzt werden. Je ein halber Sitz entfällt auf die Regionen Altenkirchen im Westerwald, Mayen-Koblenz und den Rhein-Hunsrück-Kreis, ein Sitz auf das Gebiet Frankenthal/Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis.
Das Fazit von Peter Andreas Staub. „Wir freuen uns, dass der Landesausschuss diese Entscheidung getroffen und unser Bemühen zu einem ersten Erfolg geführt hat. Nach unserem Kenntnisstand fehlen in Rheinland-Pfalz jedoch rund 200 psychotherapeutische Sitze. „Das Schaffen der zwölf neuen Sitze ist ein erster Schritt, die Bedarfsplanung hin zum tatsächlichen Bedarf weiterzuentwickeln.“ Auf diesem Teilerfolg werde sich die KV RLP nicht ausruhen, sondern sich weiter dafür einsetzen, die Versorgung zu verbessern. Sie freut sich auf die weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen.
Hintergrundinformationen zum Landesausschuss, zum Zulassungsausschuss, zum Jobsharing und zur Bedarfsplanung sind auf der Website der KV RLP zu finden.