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Ambulante Versorgung als Notfall: Kritik am Entwurf zur NotfallreformErhebliche Anpassungen nötig

Die KBV begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Notfall- und Akutversorgung unter anderem durch eine bessere Patientensteuerung auszubauen. Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung werde aber kaum dazu beitragen, eine Entlastung der Notaufnahmen zu erreichen. Das sieht die KV RLP genauso. "Der vorliegende Entwurf geht massiv zulasten der niedergelassenen Praxen", so der stellvertretende KV RLP-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Bartels.

Über eine grundlegende Notfallreform müsse diskutiert werden. Mit den Vorschlägen aus dem Bundesgesundheitsministerium werde sie aber nicht funktionieren. Hier bedürfe es erheblicher Anpassungen, kommentierte der KBV-Vorstand die Pläne.

Fahrender Notdienst 24/7 nicht umsetzbar

Das geplante Notfallgesetz sieht unter anderem vor, den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen um eine notdienstliche Akutversorgung zu erweitern.

Demnach sollen sie in den Fällen, in denen eine sofortige ambulante Behandlung medizinisch erforderlich ist, täglich rund um die Uhr, also auch während der Praxissprechzeiten, eine Erstversorgung anbieten. Hierzu haben sie sich an Integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern zu beteiligen und 24/7 eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung sicherzustellen. Teil dieser Versorgung soll auch das Ausstellen von Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sein. Insbesondere ein flächendeckender Fahrdienst während der Sprechstundenzeiten sei weder bedarfsgerecht noch wirtschaftlich oder personell umsetzbar, betonte der KBV-Vorstand.

Kritisch gesehen wird auch der Aufbau von Integrierten Notfallzentren zur ambulanten medizinischen Erstversorgung – diese sollen aus der Notaufnahme eines zugelassenen Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen und ein Parallelsystem zur Regelversorgung darstellen. Nach Auffassung der KBV werde damit keine Entlastung, sondern eher der Zulauf in Krankenhausambulanzen bewirkt.

Doppelstrukturen und mehr Bürokratie

Die KV RLP schließt sich mit ihrer Kritik der KBV an: "Die geplante Reform der Notfallversorgung darf nicht auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen umgesetzt werden", sagt Dr. Andreas Bartels. "Der aktuelle Referentenentwurf ignoriert in weiten Teilen die Situation in den Praxen und macht die ambulante Versorgung damit selbst zum Notfall." Seit Langem fordere man eine effektive, bedarfsgerechte Steuerung der Patientinnen und Patienten, um Entlastung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu schaffen. 

"Der vorliegende Entwurf geht zum Teil leider in die entgegengesetzte Richtung. Immer neue Aufgaben überfordern die ambulante Versorgung und fördern das Entstehen von Doppelstrukturen", sagt Dr. Bartels, der darüber hinaus vor einer weiteren Zunahme der Bürokratie warnt: "Allein mit Blick auf Rheinland-Pfalz hätte der aktuelle Entwurf zur Folge, dass mit mindestens 74 Krankenhäusern Kooperationsverträge geschlossen werden müssten. Wir müssen uns an erster Stelle um die Patientinnen und Patienten kümmern, nicht um noch mehr Papier und Vertragsparagrafen."

Kooperation zwischen Akut- und Rettungsleitstellen

Positiv bewerten KBV und KV RLP, dass die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Notrufnummer der Rettungsleitstellen 112 stärker vernetzt werden sollen. Vorgesehen ist etwa ein digitaler Austausch patientenbezogener Daten zwischen den Leitstellen. Der KV RLP ist es dabei jedoch wichtig, dass die Zuständigkeiten weiterhin getrennt bleiben. Die 116117 soll zudem in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt werden, um Patientinnen und Patienten bedarfsgerechter weiterleiten zu können. 

Kontakt

Julia Lampferhoff Pressesprecherin

Kontakt

Nadja Winter Stellvertretende Pressesprecherin