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Ausbildungsassistenz für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten

Sie haben Ihre ärztliche Ausbildung in einem Drittstaat absolviert und möchten jetzt in Deutschland ambulant als Ärztin oder Arzt arbeiten? Rheinland-Pfalz bietet dafür beste Voraussetzungen. Und wir, die KV RLP, sind dabei immer an Ihrer Seite.

Das Wichtigste in Kürze

Wer seine ärztliche Ausbildung in einem Drittstaat abgeschlossen hat und in Deutschland Patientinnen und Patienten zum Beispiel in einer Praxis behandeln will, braucht dafür eine Approbation nach deutschem Recht.

Als Drittstaaten gelten alle Länder, die

  • außerhalb der Europäischen Union oder
  • außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegen
  • und nicht die Schweiz sind.

Die Ausbildungsassistenz in einer Praxis ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Approbation. Denn sie bereitet ganz praktisch auf die dafür nötige Kenntnisprüfung vor. Sie dauert bis zu 2 Jahre und ist als Ausbildung angelegt, bei der die Auszubildenden als ärztliche Assistentinnen oder ärztliche Assistenten im Praxisbetrieb mitarbeiten. Das geschieht unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung einer approbierten Fachärztin bzw. eines approbierten Facharztes. Als fundierte Starthilfe gibt es so alles an die Hand, damit der berufliche Einstieg in das deutsche Gesundheitssystem und insbesondere in die ambulante Versorgung gelingt.

Voraussetzung für den Start in die Ausbildungsassistenz ist für Rheinland-Pfalz übrigens die Berufserlaubnis nach der Bundesärzteordnung (BÄO) (§ 10 BÄO). 

Wir fördern finanziell

Das kann sich sehen lassen: In Rheinland-Pfalz profitieren in der Ausbildungsassistenz alle Beteiligten von attraktiven Fördermöglichkeiten.

Beschäftigung: bis zu 2.000 Euro im Monat

Die Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes mit Berufserlaubnis fördern wir als KV RLP pro Monat mit 2.000 Euro (mehr als 20 Stunden wöchentlich) bzw. 1.000 Euro (bis 20 Stunden wöchentlich). Die Förderdauer beträgt maximal 2 Jahre. Der Förderbetrag wird als Zuschuss zum Bruttogehalt ausgezahlt. Einen Antrag stellen können vertragsärztliche Praxen und Medizinische Versorgungszentren in Rheinland-Pfalz.

Kurs zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung: bis zu 990 Euro

Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis, die vor der Kenntnisprüfung stehen, unterstützen wir als KV RLP zusätzlich finanziell mit einer Kostenbeteiligung am Vorbereitungskurs "Ärztliche Kenntnisprüfung – Crashkurs zur Vorbereitung" der Ärztlichen Akademie für Fortbildung Rheinland-Pfalz. Bis zu 990 Euro gibt es einmalig für die Teilnahme. Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsassistenz in einer vertragsärztlichen Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum in Rheinland-Pfalz absolviert wird.

Nutzen Sie unseren Anzeigenmarkt

Werfen Sie doch einmal einen Blick in unseren Anzeigenmarkt: In der Rubrik "Beschäftigung mit Berufserlaubnis" finden Sie aktuelle Gelegenheiten für Ihren Start in die Ausbildungsassistenz. Oder schalten Sie am besten direkt selbst eine Anzeige für Ihre Suche nach einer passenden Praxis.

Und wie geht es nach der Ausbildungsassistenz weiter?

… mit der Approbation in der Tasche im besten Fall mit einer Weiterbildung hier bei uns in Rheinland-Pfalz. Informieren Sie sich am besten schon jetzt.

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