BSG-Urteil mit drastischen Folgen
Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts am 24. Oktober ist klar: Auch die 427 freiberuflich tätigen Poolärztinnen und Poolärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst unterliegen der Sozialversicherungspflicht sowie wahrscheinlich auch die in Praxen angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Ü65-Jährige, die freiwillig Bereitschaftsdienste übernehmen. Das Urteil hat einschneidenden Folgen, denn ohne externe Unterstützung bedeutet das für die rheinlandpfälzischen Praxen eine massive Mehrbelastung. Es zwingt die KV RLP dazu, einschneidende Maßnahmen zu ergreifen.