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Digitaler Dialog: Abrechnung der Videosprechstunde in der Psychotherapie 7. Mai 2025 | online

Online-Veranstaltung

Inhalte

Ärztliche und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen Leistungen per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. 

Am 1. Januar und am 1. März 2025 traten Neuerungen in der Psychotherapie-Vereinbarung und der Vereinbarung telemedizinischer Leistungen in Kraft, in denen unter anderem neue Regelungen zur Videosprechstunde enthalten sind. Außerdem in Kraft traten rückwirkend zum 1. Januar sowie zum 1. April 2025 und treten ab dem 1. Juli 2025 EBM-Änderungen im Rahmen der Videosprechstunde.

Im kommenden Digitalen Dialog der KV RLP dreht sich alles um die Abrechnung der Videosprechstunde in der Psychotherapie – mit Informationen zu den Neuerungen und Antworten auf abrechnungsrelevante Fragen, die Sie vorab mit Ihrer Anmeldung einreichen können. 

Auch während der Online-Veranstaltung können Sie sich im Chat direkt mit unseren Expertinnen und Experten austauschen.

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