Zulassungsausschuss: psychotherapeutische Angelegenheiten 29. Januar 2025 | Mainz
Abgabefrist für die vollständigen Antragsunterlagen
1. Januar 2025
Informationen zur Antragsstellung
- Der vollständige Antrag an den Zulassungsausschuss muss bis spätestens vier Wochen vor der entsprechenden Sitzung bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Andernfalls kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung und die Vorlage vor dem Zulassungsausschuss nicht erfolgen.
- Bei Anträgen auf Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Ermächtigungen und Zulassungen bzw. Anstellungen aufgrund Sonderbedarfsfeststellung sind die Unterlagen spätestens zwölf Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vollständig einzureichen. Die Bearbeitungsdauer ist insoweit abhängig vom Aufwand der Antrags- und Bedarfsprüfung. Wir empfehlen Ihnen, Anträge möglichst frühzeitig und vollständig an die Geschäftsstelle zu senden. Dies ist maximal sechs Monate vor dem Antragsbegehren möglich.
Inhalte
Eventuelle Änderungen behalten wir uns vor.
Zeit
Ort
KV RLP-Hauptverwaltung
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Veranstaltet von
Zulassungsausschuss in Rheinland-Pfalz