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WebA – einfach abrechnen mit der KV RLP

Schnell, einfach, transparent: Mit WebA, der webbasierten Abrechnungssoftware der KV RLP, erledigen Sie Ihre Abrechnung komfortabel innerhalb kürzester Zeit und von jedem Ort aus. Nutzen Sie WebA, um Hybrid-DRG- und ab Juli 2025 auch ASV-Leistungen abzurechnen. Sie bleiben dabei flexibel und behalten immer den Überblick.

Das kann WebA

Mit WebA gehören langwierige bürokratische Abrechnungsvorgänge der Vergangenheit an: Für einen Abrechnungsfall sind in der webbasierten Abrechnungssoftware immer nur wenige Klicks nötig. Viele Daten werden über Ihr angebundenes Kartenlesegerät nämlich schon vorausgefüllt. Die automatische Vorprüfung spart Ihnen zusätzlich Zeit, denn Abrechnungsfehler lassen sich damit leicht vermeiden.

Übrigens: WebA setzt auf maximale Transparenz. Mit welchem Entgeltbetrag Sie rechnen können, sehen Sie für einen Abrechnungsfall immer schon direkt. Auch die Fallübersicht mit Status und Rückmeldung der Krankenkassen hilft Ihnen, alle Entwicklungen zuverlässig im Blick zu behalten.

Video: So einfach funktioniert WebA

So starten Sie mit WebA

Die Abrechnungssoftware WebA ist webbasiert. Um loszulegen, benötigen Sie lediglich ein internetfähiges Endgerät, eine Internetverbindung und eine herkömmliche Authentifizierungs-App. Optional lässt sich auch Ihr Kartenlesegerät einfach anbinden. Sie sind noch nicht registriert? Dann können Sie die Registrierung direkt hier nachholen.

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Häufige Fragen

Die Nutzung von WebA ist für alle Mitglieder der KV RLP möglich, die Hybrid-DRG- und auch ASV-Leistungen erbringen. Die Registrierung ist als Person oder Praxis möglich. Es können mehrere Nutzerinnen und Nutzer mit denselben Zugriffsrechten angelegt werden.

Aktuell können Sie über WebA Hybrid-DRG-Leistungen abrechnen. Bis Juli 2025 wird auch die Abrechnung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) möglich sein. 

Wir übermitteln die Abrechnungsfälle einmal in der Woche immer freitags an die Krankenkassen. Bis spätestens 12 Uhr müssen Ihre Daten am Übermittlungstag eingehen, damit wir diese in unserer wöchentlichen Datenlieferung berücksichtigen können. 

Die Krankenkassen haben eine Zahlungsfrist von 21 Tagen nach Übermittlung des Abrechnungsfalls. Wir zahlen alle zwei Wochen an Sie aus, was wir als Zahlungseingang der Krankenkassen bis dahin verbuchen konnten.

Die Registrierung für WebA ist kostenfrei. Ebenfalls kostenfrei ist die Anbindung des Kartenlesegeräts und zugehöriger Anwendungen wie etwa der DRG-Gruppierungssoftware. Für die laufende Nutzung fällt ein Verwaltungskostensatz von 2,6 Prozent brutto an.

Ja. WebA basiert auf einer Entwicklung des deutschen Softwareunternehmens D-Flow Systems GmbH. Die von Ihnen eingegeben Daten werden auf einem geschützten Server unter Einsatz höchster technischer Sicherheitsvorkehrungen vorgehalten. Für Sicherheit im Anmeldeprozess sorgt eine 2-Faktor-Authentifizierung bei jedem Log-in.

Eine Anbindung von WebA an Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) ist nicht erforderlich. So entstehen Ihnen auch keine Zusatzkosten zum Beispiel für Updates und Co..

Helfen Sie mit, WebA zu verbessern

Wir entwickeln WebA laufend für Sie weiter. Haben Sie Ideen oder Hinweise? Schreiben Sie uns an: weba@kv-rlp.de 

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