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8. Mai 2024

Organspenderegister: Klären Sie Ihre Patientinnen und Patienten auf

Schulung der BZgA hilft bei Fragen

Wussten Sie, dass Hausärztinnen und Hausärzte Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr regelmäßig auf die Möglichkeit der Organspende hinweisen sollten? Seit 2022 ist diese Regelung fester Bestandteil des Transplantationsgesetzes. Beratungsleistungen können pro Person alle zwei Jahre abgerechnet werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet Schulungen an.

Neues Organspenderegister online

Seit dem 18. März 2024 können alle Personen ab dem 16. Lebensjahr im Organspenderegister rechtssicher eine persönliche Erklärung für oder gegen die Organ- und Gewebespende hinterlegen. Die BZgA bietet damit neben der Patientenverfügung und dem gedruckten Organspendeausweis eine digitale Möglichkeit, diese Entscheidung zu dokumentieren. Die Einträge können jederzeit geändert werden. Personen, die sich registrieren möchten, benötigen einen deutschen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder die eID-Karte eines Mitgliedslands der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.

Schulungen für die Praxis: Melden Sie sich jetzt an

Bis zum 13. Mai 2024 können sich Hausärztinnen und Hausärzte für das BZgA-Webseminar zum Organspenderegister anmelden. Die jeweils einstündige Online-Veranstaltung behandelt alle wichtigen Fragen für Hausärztinnen und Hausärzte rund um die neue Organspende-Plattform. Alle Daten zu den zehn geplanten Webseminaren gibt es auf der Website der Kampagne "Organspende – Die Entscheidung zählt!".

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30. Juni 2024