Direkt zum Inhalt

31. Mai 2024

Neuaufnahme in Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL)

Impfung gegen Dengue

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Dengue in die SI-RL aufgenommen (Epidemiologisches Bulletin Nr. 48/2023).

Berufliche Indikation

Die SI-RL sieht Dengue-Impfungen für Personen vor, die anamnestisch eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben und außerhalb von Endemiegebieten gezielte Tätigkeiten mit Dengue-Viren durchführen (zum Beispiel in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien).

Reiseindikation

Für Personen ab vier Jahren, die anamnestisch eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben, in ein Dengue-Endemiegebiet reisen und dort einem erhöhten Expositionsrisiko ausgesetzt sind (zum Beispiel durch einen längeren Aufenthalt oder ein aktuelles Ausbruchsgeschehen) ist ebenfalls eine Dengue-Impfung empfohlen. Die voll-ständige Impfserie (zwei Impfstoffdosen) soll vor der Abreise abgeschlossen sein.

Ausgewiesene Endemiegebiete 

Informationen zu Dengue-Endemiegebieten sind auf der Internetseite des Centers for Disease Control and Prevention (CDC) abrufbar.

Leistungsanspruch bei Reisen

Ein Anspruch besteht lediglich für gesetzlich Versicherte mit beruflicher oder durch eine Ausbildung bedingte Reiseindikation. Mitreisende Kinder, deren Angehörige zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen geimpft werden dürfen, sind ebenfalls anspruchsberechtigt (§ 11 Abs. 3 SI-RL).

Kein Leistungsanspruch

Impfungen aufgrund privater Auslandsreisen sind keine Kassenleistung. Ebenso haben Personen, die in der Vergangenheit keine Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben ("Dengue-Naive"), derzeit keinen Anspruch auf Impfungen gegen Dengue.

Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Qdenga®

Die Grundimmunisierung soll mit zwei Impfstoffdosen des tetravalenten attenuierten Lebendimpfstoffs Qdenga® durchgeführt werden. Der Mindestabstand von drei Monaten zwischen den Impfstoffdosen ist zu beachten. Qdenga® ist für Personen ab 4 Jahren zugelassen.

Keine Auffrischimpfung

Derzeit kann – aufgrund fehlender Studien – keine Aussage über notwendige Auffrischimpfungen getroffen werden.

Verordnung vorerst privat

Eine Verordnung über den Sprechstundenbedarf ist derzeit nicht möglich, da bisher noch keine Vergütungsregelung im Rahmen der Schutzimpfungsvereinbarungen zwischen KV RLP und den Krankenkassen besteht. Aus diesem Grund muss der Impfstoff gegen Dengue zurzeit über ein Privatrezept auf Namen des Patienten verordnet werden. Auch die Impfleistung kann bis zu einer Einigung mit den Krankenkassen nur gegen Privatliquidation nach GOÄ im Wege der Kostenerstattung abgerechnet werden.

Die KV RLP wird informieren, sobald mit den Krankenkassenverbänden eine Vergütung für die genannten Impfungen vereinbart wurde.

SI-RL Anlage 2 – Dokumentationsschlüssel für die Impfung

Dokumentiert werden die durchgeführten Impfungen mit der Ziffer 89136 V (Erstdosis eines Impfzyklus) beziehungsweise 89136 W (letzte Dosis eines Impfzyklus).

Der Beschluss ist seit dem 14. März 2024 in Kraft.

Weiterführende Links

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
30. Juni 2024