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12. Juni 2024

KV RLP fordert Überarbeitung der Reformpläne

Referentenentwurf zur Notfallversorgung belastet Praxen

Die KV RLP fordert dringend notwendige Anpassungen bei der Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Der aktuell vorliegende Referentenentwurf geht massiv zulasten der niedergelassenen Praxen. Daneben verkennt das Papier den hier bestehenden Fachkräftemangel nahezu vollständig und erhöht den bürokratischen Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte.

"Die geplante Reform der Notfallversorgung darf nicht auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen umgesetzt werden", sagt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP. "Der aktuelle Referentenentwurf ignoriert in weiten Teilen die Situation in den Praxen und macht die ambulante Versorgung damit selbst zum Notfall."

Die KV RLP schließt sich mit ihrer Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an, die in einer ersten Stellungnahme festgehalten hatte, dass die geplante Reform der Notfallversorgung in der vorliegenden Form "nicht funktionieren kann".

Der Entwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit sieht unter anderem die Ausweitung der Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen durch den Eigenbetrieb von Einrichtungen zur Akutversorgung vor – ein Ansatz, der durch die Praxen parallel zur Regelversorgung geleistet werden soll. Hinzu kommt die Einrichtung eines flächendeckenden Fahrdienstes, der rund um die Uhr abrufbar ist. Unbeantwortet bleibt allerdings, woher die personellen Ressourcen dafür kommen sollen, zumal die Situation der Poolärztinnen und Poolärzte bisher nicht verbindlich geregelt ist.

"Der Entwurf zeigt, wie weit Politik und Praxis manchmal voneinander entfernt liegen. Wir fordern seit Langem eine effektive, bedarfsgerechte Steuerung der Patientinnen und Patienten, um Entlastung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu schaffen. Der vorliegende Entwurf zur Notfallreform geht zum Teil leider in die entgegengesetzte Richtung. Immer neue Aufgaben überfordern die ambulante Versorgung und fördern das Entstehen von Doppelstrukturen", sagt Dr. Bartels, der darüber hinaus vor einer weiteren Zunahme der Bürokratie warnt: "Allein mit Blick auf Rheinland-Pfalz hätte der aktuelle Entwurf zur Folge, dass mit mindestens 74 Krankenhäusern Kooperationsverträge geschlossen werden müssten. Wir müssen uns an erster Stelle um die Patientinnen und Patienten kümmern, nicht um noch mehr Papier und Vertragsparagrafen."

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