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29. Mai 2024

Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Kabinett beschließt das GVSG

Den Beschluss des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) durch das Bundeskabinett begrüßt die KV RLP als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Dennoch: Tiefsitzende, strukturelle Probleme in unserem Gesundheitswesen bleiben unberücksichtigt.

Finanzielle Verbesserung für hausärztliche Praxen

"Wenn man bedenkt, dass hausärztliche Praxen in manchen Regionen einen Großteil des ihnen zustehenden Honorars nicht erhalten haben, ist die Entbudgetierung ein längst überfälliger und richtiger Schritt", findet Dr. Peter Heinz, Vorstandsvorsitzender der KV RLP. "Die Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab sind betriebswirtschaftlich kalkuliert, was bedeutet, dass diese Vergütung für eine Praxisführung notwendig ist, um zu überleben. Eine Entbudgetierung bedeutet deshalb die Grundlage zur Erhaltung der Versorgung, nicht nur im hausärztlichen, sondern auch im fachärztlichen Bereich", ergänzt Dr. Heinz.

Wichtig sei jetzt, dass es nicht zu einer reinen Umverteilung komme, vielmehr müsse eine angemessene, zusätzliche finanzielle Ausstattung einhergehen. Im fachärztlichen Bereich sähen sich Praxen leider immer noch der Leistungsbudgetierung und damit einer finanziellen Planungsunsicherheit ausgesetzt. Hier müsse die Politik dringend nachbessern, findet der Vorstandsvorsitzende der KV RLP.

Über die Aussage des BKK-Chefs Franz Knieps, die Entbudgetierung komme Versicherte teuer zu stehen, kann Dr. Heinz nur den Kopf schütteln. "Es ist völlig anachronistisch, bei den sich abzeichnenden Praxiskahlschlägen Geld durch Zwangsrabatte in Form der Budgetierung einsparen zu wollen und den verbliebenen Praxen dadurch eine weitere Existenzmöglichkeit zu entziehen."

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30. Juni 2024