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28. Juni 2024

EBM-Änderungen: Implantateregister – neue GOP im EBM

Wirksam: 1. Juli 2024 | 719. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen operative Eingriffe bei Brustimplantaten ab dem 1. Juli an das neue Implantateregister Deutschland gemeldet werden.

Für die Meldung wurde jetzt auch die Vergütung geregelt. Konkret werden ein Zuschlag und eine Kostenpauschale neu in den EBM aufgenommen.

  • neuer Abschnitt 1.9 EBM für Meldungen implantatbezogener Maßnahmen nach den Vorgaben des Implantateregistergesetzes (IRegG)

  • neue GOP 01965 (78 Punkte) als Zuschlag zu einem Eingriff nach Abschnitt 31.2.2 oder 36.2.2 für die zugehörige Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten bezüglich einer implantatbezogenen Maßnahme an die Register- und Vertrauensstelle sowie die Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten. Die GOP 01965 wird zunächst extrabudgetär vergütet.

  • neue Kostenpauschale 40162 (6,24 Euro) für die Vergütung Meldegebühr. Die Kostenpauschale 40162 wird dauerhaft extrabudgetär vergütet.

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30. Juni 2024