Direkt zum Inhalt

19. Juli 2023

Ärztliche Weiterbildung wirkt

"VORSTAND live"

Angesichts der größer werdenden Nachbesetzungsprobleme in den Praxen hebt der Vorstand der KV RLP erneut hervor, wie wichtig die ärztliche Weiterbildung für die Nachwuchsgewinnung ist. "Beantragen Sie in Ihrem eigenen Interesse jetzt die Weiterbildungsbefugnis bei Ihrer zuständigen Kammer!", so der Appell der Vorstände bei der Ausstrahlung von "VORSTAND live" am 12. Juli. Rund 60 Teilnehmende verfolgten diesmal das digitale Dialog-Format.

Beim Thema Weiterbildungsbefugnisse gebe es derzeit noch "Luft nach oben". Zwar können keine pauschalgültigen Aussagen für ganz Rheinland- Pfalz getroffen werden. Doch in einzelnen Regionen verfügen beispielsweise nur knapp ein Viertel der allgemeinmedizinischen Praxen über eine Weiterbildungsbefugnis; bei den fachärztlichen Praxen sind es deutlich weniger. Die Zahl kann von Landkreis zu Landkreis variieren.

Für die Nachwuchsgewinnung und damit die Sicherstellung der ambulanten Versorgung ist die Weiterbildung ein Schlüsselinstrument. Wie Auswertungen aus der Versorgungsforschung der KV RLP zeigen, nimmt der Altersdurchschnitt der Niedergelassenen zu. Vor allem für die Praxisinhaberinnen und -inhaber, die nur wenige Jahre bis zum Renteneintrittsalter haben, sind Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auch potenzielle spätere Praxispartnerinnen bzw. Praxispartner im Fall einer Nachfolgesuche. "Die Weiterbildung wirkt. Wir können mittlerweile nachweisen, dass ein Großteil der in den Praxen weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten auch in der vertragsärztlichen Versorgung verbleibt, sei es angestellt oder niedergelassen", informierte der stellvertretende Vorstandvorsitzende der KV RLP, Dr. Andreas Bartels, während "VORSTAND live".

Mit einer geförderten Weiterbildungsstelle erhöht sich das Praxisbudget

Pro Praxis bzw. MVZ kann eine Weiterbildungsstelle gefördert werden. Den Förderhöchstbetrag von bis zu 5.400 Euro gibt es für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sowie für bestimmte Facharztgruppen. Diesen Betrag teilen sich die KV RLP und die gesetzlichen Krankenkassen. Für weitere Facharztgruppen stellt die KV RLP eine eigene Förderung in Höhe von bis zu 2.700 Euro bereit. "Das ist nicht ausreichend, aber ein Betrag, der für uns als KV RLP finanziell leistbar is", antwortete der Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Heinz auf die kritische Anmerkung eines Teilnehmenden zur Fördersumme. Er verwies auf den erhöhten Umsatz durch die Anstellung einer Ärztin bzw. eines Arztes in Weiterbildung: Eine genehmigte und geförderte Weiterbildungsstelle führt dazu, dass sich das Punktzahlvolumen um 25 Prozent des Arztgruppenschnittes gegenüber dem Vorjahr erhöht. Damit vergrößert sich auch das Budget der Praxis und es können mehr Leistungen erbracht werden. Die Anhebung erfolgt über vier Quartale.

Interessant für Praxen ist, dass die KV RLP auch die Gründung von Weiterbildungsverbünden unterstützt. Diese spezielle Partnerschaft von Krankenhäusern und ambulanten Praxen führt zu einer lückenlosen Planung der Rotation zwischen Klinik und Praxis hinsichtlich der einzelnen ambulanten und stationären Weiterbildungsabschnitte. Am Anfang waren die Verbünde auf die Allgemeinmedizin begrenzt. Jetzt erstrecken sich auf weitere fachärztliche Gebiete wie die Gynäkologie.

KV RLP-Vorstand: Weiterbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten existiert zumindest derzeit kein akuter Nachwuchsmangel, so KV RLP-Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub. Dieser wird aber in den nächsten Jahren angesichts der Altersentwicklung der Fachgruppe und fehlender finanzieller Weiterbildungsförderung gravierende Auswirkungen haben. Auch diese Fachgruppe muss, wie die Ärztinnen und Ärzte, nach ihrem Studium eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren. Diese wird allerdings nicht einheitlich gefördert, auch gibt es keine Zuschüsse von den Krankenkassen oder vom Staat. "Die Förderung der ärztlichen und psychotherapeutischen Weiterbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sollte diese nicht aus Mitteln der KV-Mitglieder finanziert werden, sondern staatlicherseits, wie das auch bei anderen Berufsgruppen, beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer der Fall ist", bekräftige Peter Andreas Staub die Forderung des KV RLP-Vorstands.

Die Online-Veranstaltungsreihe „VORSTAND live“ wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 fortgesetzt.

Verwandte Themen

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
30. Juni 2024