Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband
Einführung voraussichtlich im Dezember oder Januar
Diese Punkte sollten beachtet werden
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Informationen der KV RLP
Zusätzlicher Postversand entfällt
Veröffentlichung gemäß § 78 Abs. 6 in Verbindung mit § 305 b SGB V und § 38 SRVwV
Abgabe über einen Datenträger möglich
Ärztliche Weiterbildung als Schlüsselinstrument
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Teilnahme am Vertrag ist freiwillig
Geltend seit 1. Oktober
Praxisgeschichte
Doppeluntersuchungen vermeiden