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Zusätzliche Sitze für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiaterNach Modellrechnungen circa 60 Sitze

Für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater werden bis Januar 2023 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen. Nach Modellrechnungen sind es circa 60 Sitze.

Der Bedarf an kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung ist heute höher als zum Zeitpunkt der Aufnahme der Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater in die Bedarfsplanung. Mit dieser wird geregelt, wie viele Einwohner pro Ärztin bzw. Arzt versorgt werden sollen.

Bei den Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern wird davon ausgegangen, dass der Bedarf gestiegen ist und mittlerweile mehr Sitze benötigt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher im April beschlossen, die Bedarfsplanungs-Richtlinie zu ändern, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Der Beschluss ist im August in Kraft getreten.

Nun müssen die neuen Vorgaben auf regionaler Ebene in den Landesausschüssen umgesetzt werden. Dazu haben diese bis Januar Zeit. Die etwa 60 zusätzlichen Sitze für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater verteilen sich relativ gleichmäßig über das Bundesgebiet.

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