Günstigere Medikamentenpreise aufgrund von Rabattverträgen mit Pharmaunternehmen sollen bei Auffälligkeitsprüfungen künftig schon in der Vorabprüfung berücksichtigt werden. Auf das neue Verfahren haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt und die Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen zu Jahresbeginn angepasst.
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