Nur wenn videogestützte Psychotherapie regional verankert wird, können Versorgungsgerechtigkeit und Patientensicherheit in der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden. Genau das wird durch einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG; BT-Drs. 20/9048; Ausschussdrucksache 20(14)162.1) jetzt gefährdet. Demnach sollen künftig auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchführbar sein.
Pressemitteilung der DPtK vom 13. Dezember 2023 / red