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Videosprechstunde: Mengenbegrenzung gilt weiterhinDigital-Gesetz

Seit März 2024 ermöglicht das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) die telemedizinische Behandlung außerhalb der eigenen Praxisräume. Das Digital-Gesetz sieht zudem vor, dass die derzeit noch gültige Begrenzung der Videosprechstunden entfallen soll, hierzu muss der Bewertungsausschuss den EBM aber noch anpassen. Bis dahin gilt die Mengenbegrenzung wie gehabt weiter.

Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für die ärztlichen und psychotherapeutischen Mitglieder sowie für die Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. In diesem Kontext verspricht das Digital-Gesetz unter anderem eine Stärkung der Telemedizin, insbesondere der Videosprechstunde. Damit die Telemedizin noch mehr zum festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben. Bislang hat der Bewertungsausschuss aber noch nicht über die neuen Modalitäten entschieden, sodass vorerst die im EBM festgeschriebene Mengenbegrenzung unverändert bestehen bleibt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Bis zum neuen Beschluss: 30-Prozent-Begrenzung bleibt

Weiterhin gilt die Obergrenze von 30 Prozent sowohl für die Fallzahl als auch für die Leistungsmenge. Weitere Informationen zum Thema Videosprechstunde finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

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