Auf der gestrigen Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) verabschiedeten die VV-Mitglieder einstimmig folgende Resolution:
"Die VV der KV RLP begrüßt die im GVSG verabschiedete Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte als einen Weg zur besseren Vergütung der Versorgungsleistung in der hausärztlichen Versorgung.
Gleichwohl weist das Gesetz strukturelle Schwächen auf, die haus- wie fachärztlich zu Kritik geführt haben.
Hier ist insbesondere der Umstand zu nennen, dass durch die sich entfaltende Gesetzessystematik der komplette Wegfall des hausärztlichen Anteils am Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen bewirkt wird.
Daher muss sichergestellt werden, dass dieser bisherige hausärztliche Anteil am Strukturfonds durch eine Gesetzesanpassung erhalten bleibt!
Die VV der KV RLP ist der Ansicht, dass der guten und richtigen Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie der Hausärztinnen und Hausärzte in einem weiteren Schritt auch die Entbudgetierung aller fachärztlichen Praxen folgen muss."