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Verschiedene Medizinprodukte nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnungsfähigArzneimittel-Richtlinie Anlage V

Für folgende Medizinprodukte wurde keine Verlängerung der CE-Zertifikate beantragt:

  • HEALON GV®
  • Healon®
  • HEALON5®
  • MacroGo Klinge plus Elektrolyte
  • Macrogol TAD®
  • NYDA®

Die erforderlichen Nachweise der jeweiligen Hersteller konnten dem G-BA nicht vorgelegt werden. Damit verlieren die genannten Präparate ihren Status als verkehrsfähige Medizinprodukte. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie ist nicht mehr gegeben und daher eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Der Beschluss ist seit 24. Dezember 2024 in Kraft.

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