Für folgende Medizinprodukte wurde keine Verlängerung der CE-Zertifikate beantragt:
- HEALON GV®
- Healon®
- HEALON5®
- MacroGo Klinge plus Elektrolyte
- Macrogol TAD®
- NYDA®
Die erforderlichen Nachweise der jeweiligen Hersteller konnten dem G-BA nicht vorgelegt werden. Damit verlieren die genannten Präparate ihren Status als verkehrsfähige Medizinprodukte. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie ist nicht mehr gegeben und daher eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
Der Beschluss ist seit 24. Dezember 2024 in Kraft.