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Vergütung für außerklinische Intensivpflege und Verordnungsformulare festgelegtMehrere neue Leistungen werden in den EBM aufgenommen

Zum Start der gesetzlich neu geregelten außerklinischen Intensivpflege ab Januar haben KBV und GKV-Spitzenverband jetzt die Vergütung vereinbart. Dabei werden mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen, unter anderem für die Potenzialerhebung und die Verordnung.

Mit 19,19 Euro wird ab Januar die Verordnung inklusive Behandlungsplan vergütet (GOP 37710). Für die Koordination der außerklinischen Intensivpflege können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einen Zuschlag zur Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale in Höhe von 31,60 Euro berechnen (GOP 37711).

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