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Vergütung: 49 Millionen Euro zusätzlich für Kinder mit AtemwegsinfektionenAnspruchsberechtigte Fachgruppen

Angesichts der angespannten Lage in vielen Arztpraxen infolge der extrem hohen Zahl an Atemwegsinfektionen insbesondere bei Kindern haben KBV und GKV-Spitzenverband eine kurzfristige Unterstützung vereinbart.

Unterstützt werden hierbei nicht nur Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, sondern auch Hausärztinnen und Hausärzte, HNO-Ärztinnen und -Ärzte, Pneumologinnen und Pneumologen sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen. Sie erhalten für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im 4. Quartal 2022 und im 1. Quartal 2023 jeweils einen Zuschlag zur Versicherten- und Grundpauschale in Höhe von etwa 7,50 Euro (65 Punkte). Voraussetzung ist, dass das Kind wegen einer Atemwegserkrankung in der Praxis behandelt wurde. 

Anspruchsberechtigte Fachgruppen

Die finanzielle Unterstützung zur Behandlung von Kindern mit Atemwegsinfektionen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 (4. Quartal 2022 und 1. Quartal 2023) erhalten die folgenden Fachgruppen:

  • Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte
  • Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner
  • Hausärztliche Internistinnen und Internisten
  • HNO-Ärztinnen und -Ärzte
  • Pneumologinnen und Pneumologen
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen

Abrechnungsbestimmungen

Der Zuschlag (GOP 01110) wird von der KV RLP auf Basis der eingereichten Abrechnungsdaten zugesetzt, wenn mindestens eine der folgenden gesicherten Diagnosen gemäß ICD-10-GM angegeben wurde:

  • J00-J06 Akute Infektionen der oberen Atemwege
  • J09-J18 Grippe und Pneumonie
  • J20-J22 Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege (außer J18.2 Hypostatische Pneumonie nicht näher bezeichnet)

Eine Nachlieferung von entsprechenden Diagnosen für das 4. Quartal 2022 ist nicht möglich.

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