Leistungen der Unfallversicherungen werden seit 1. Januar höher vergütet. So erhalten D-Ärztinnen und D-Ärzte für den Durchgangsarztbericht bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten nach einem Arbeitsunfall jetzt 20 statt 17,81 Euro. Um rund zehn Prozent sind auch die Zuschläge für ambulante Operationen gestiegen.
Die höheren Gebühren hat die KBV mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ausgehandelt. Damit sollen in einem ersten Schritt die gestiegenen Kosten der Ärztinnen und Ärzte bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung ausgeglichen werden.