Nehmen Ärztinnen und Ärzte an den Verträgen der KV RLP zu den zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen (U10, U11 und J2) teil, so dürfen sie sich über eine höhere Vergütung mit Wirkung zum 1. April 2023 freuen. Eine Einigung darüber wurde zwischen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Vertragskoordinierung der Länder-KVen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der BVKJ-Service GmbH, ein Tochterunternehmen des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), und der Knappschaft erzielt.
In Verhandlungen mit der Knappschaft ist es der AG Vertragskoordinierung gelungen, die Vergütung der Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 jeweils um 4 Euro zu erhöhen. Damit werden die folgenden Leistungen mit jeweils 57 Euro extrabudgetär bei Versicherten der Knappschaft vergütet: