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U10, U11 und J2: höhere Vergütung bei FrüherkennungsuntersuchungenWirkung zum 1. April

Nehmen Ärztinnen und Ärzte an den Verträgen der KV RLP zu den zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen (U10, U11 und J2) teil, so dürfen sie sich über eine höhere Vergütung mit Wirkung zum 1. April 2023 freuen. Eine Einigung darüber wurde zwischen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Vertragskoordinierung der Länder-KVen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der BVKJ-Service GmbH, ein Tochterunternehmen des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), und der Knappschaft erzielt.

In Verhandlungen mit der Knappschaft ist es der AG Vertragskoordinierung gelungen, die Vergütung der Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 jeweils um 4 Euro zu erhöhen. Damit werden die folgenden Leistungen mit jeweils 57 Euro extrabudgetär bei Versicherten der Knappschaft vergütet:

Durch die Anhebung der Vergütungen erhöhen sich entsprechend auch die jeweiligen Verwaltungskosten und die Sachkostenpauschale für die Dokumentationsunterlagen auf 0,97 Euro je Abrechnungsnummer, die die KV RLP abzieht und an die BVKJ-Service-GmbH weiterleitet.

Neue Teilnahmeerklärungen

Aufgrund von formalen Anpassungen der Verträge wurden beide Teilnahmeerklärungen neu gefasst. Für neu am Vertrag teilnehmende Kinder und Jugendliche der Knappschaft sind diese Formulare ab sofort zu verwenden.

Weitere Informationen und die gesamten Verträge sind auf der Website der KV RLP zu finden.

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