Nehmen Ärztinnen und Ärzte an den Verträgen der KV RLP zu den zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen (U10, U11 und J2) teil, so dürfen sie sich über eine höhere Vergütung ab dem 1. Oktober 2023 freuen. Eine Einigung darüber wurde zwischen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Vertragskoordinierung der Länder-KVen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der BVKJ-Service GmbH und der Techniker Krankenkasse (TK) erzielt.
In den Verhandlungen mit der TK ist es der AG Vertragskoordinierung gelungen, die Vergütung der Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 jeweils um 5 Euro zu erhöhen. Damit werden die folgenden Leistungen mit jeweils 58 Euro extrabudgetär bei Versicherten der TK vergütet:
- Abrechnungsnummer 81102
Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U10 - Abrechnungsnummer 81120
Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der U11 - Abrechnungsnummer 81121
Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation der J2
Durch die Anhebung der Vergütungen erhöhen sich dementsprechend auch die jeweiligen Verwaltungskosten und die Sachkostenpauschale für die Dokumentationsunterlagen auf 0,99 Euro je Abrechnungsnummer, welche die KV RLP in Abzug bringt und an die BVKJ-Service-GmbH weiterleitet.
Weitere Information und die gesamten Verträge sind auf der Website der KV RLP zu finden.
Zu den Verträgen
- Kinderfrüherkennung | KV RLP