Für die Ausgabe von Praxisausweisen zur Nutzung der Telematikinfrastruktur gelten ab dem 3. April neue Sicherheitsanforderungen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, die eine neue oder eine Folge-SMC-B-Karte beantragen, müssen dann ein sogenanntes sicheres Identifizierungsverfahren durchlaufen. Dies fordert die gematik.
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