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Telematik: kein Zwang zum Konnektortausch bis 30. JuniAlternativen vorhanden

In den kommenden Monaten laufen die Zertifikate weiterer Konnektoren für die Telematik-Infrastruktur (TI) ab. Praxen, deren Konnektor-Zertifikat endet und die aus diesem Grund den Konnektor tauschen wollen, haben einen Anspruch auf die Erstattungspauschale in Höhe von 2.300 Euro. Die KV RLP rät, sich von den Herstellerfirmen nicht zu einem Konnektortausch vor dem 30. Juni 2023 drängen zu lassen – zumal es Alternativen gibt.

Betroffen vom Ablauf der Zertifikate sind die Konnektoren der CompuGroup Medical (CGM) sowie ab Herbst dieses Jahres die Konnektoren der Firmen Secunet und RISE. Demnach endet die Laufzeit der im Herbst 2018 ausgelieferten Konnektoren von Secunet im Oktober, die von RISE im November. Nach Einschätzung der KBV ist zu erwarten, dass die IT-Dienstleistungsunternehmen in nächster Zeit aktiv auf die betroffenen Praxen zugehen werden, um einen fristgerechten Konnektortausch sicherzustellen.

Zum Hintergrund: Konnektoren, aber auch andere notwendige Komponenten zum Anschluss an die TI sind mit einem Chip ausgestattet, dessen Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Der Chip – die sogenannte gSMC-K-Karte – ist in den Geräten fest verbaut. "Ohne gültiges Konnektor-Zertifikat ist ein Zugang zur TI mit all ihren Anwendungen nicht mehr möglich", teilt die KBV mit.

Ein Anspruch auf die TI-Erstattungspauschale entsteht, wenn das aktuelle Ende-Datum des Zertifikats in den Zeitraum der nächsten sechs Monate fällt und der Konnektor getauscht wird. Alle Praxen übermitteln dieses Ende-Datum mit der Abrechnung an die KV RLP (Feldkennung 227). Da die aktuelle Finanzierungsvereinbarung zum 30. Juni 2023 endet und die neuen monatlichen Pauschalen ab Juli noch nicht bekannt sind, sollen alle Praxen, deren Anspruch bis Ende 2023 besteht, die Pauschale zum Konnektortausch noch vor dem 1. Juli erhalten. Basis für die Erstattung sind die TI-Finanzierungsvereinbarung und die Auswertung des Zertifikat-Ende-Datums aus den Abrechnungen der Quartale 3/2022, 4/2022 und 1/2023.

Erstattung nur bei tatsächlichem Tausch

Um nachzuweisen, dass eine Betriebsstätte noch an die TI angeschlossen ist, muss in der aktuellen Abrechnung für das 1. Quartal 2023 neben dem Ende-Datum mindestens ein Prüfnachweis für den Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) enthalten sein. Dies liest die KV RLP automatisch aus – ein gesonderter Antrag ist vonseiten der Praxis nicht notwendig.  Eine Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Praxis den Konnektor tatsächlich innerhalb des zweiten Halbjahrs 2023 tauscht. Sollte eine spätere Abrechnung zeigen, dass der Konnektor nicht getauscht wurde, ist die KV RLP berechtigt, die Zahlung zurückzufordern oder mit noch offenen Honoraransprüchen zu verrechnen. Die Auszahlung erfolgt spätestens am 30. Juni – allerdings auch nicht viel früher, weil der Anspruch immer nur die nächsten sechs Monate voraussetzt.

Alle Optionen für Praxen im Überblick

Praxen sollten sich zunächst informieren, wann genau die Laufzeit ihres Geräts endet. Die gematik hatte ursprünglich den Austausch des gesamten Konnektors empfohlen. Es gibt jedoch Alternativen zum kompletten Konnektortausch, auf die die KBV in einer aktuellen Praxisinformation hinweist. Alle möglichen Optionen für Praxen im Überblick:

Option 1: Austausch des Konnektors

Praxen können ihren alten Konnektor durch ein neues Gerät ersetzen, das erneut in den Praxisräumen aufgestellt und betrieben wird.

Option 2: Laufzeitverlängerung des vorhandenen Konnektors

Die gematik hat inzwischen die Herstellerfirmen verpflichtet, bei Konnektoren eine Laufzeitverlängerung um maximal drei Jahre zu ermöglichen. Das geschieht per Software-Update – ein Austausch des Konnektors ist nicht notwendig. Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Die Laufzeitverlängerung ist verpflichtend bei Konnektoren möglich, die bereits mit sogenannten ECC-Zertifikaten arbeiten.
  • Die notwendigen Software-Updates sind bislang noch nicht zugelassen. Die gematik erwartet die Verfügbarkeit für Secunet- und RISE-Konnektoren im 3. Quartal 2023.

Option 3: Rechenzentrums-Konnektor "TI-As-A-Service"

Hier steht der Konnektor nicht mehr in der Praxis, sondern wird von einem Dienstleistungsunternehmen in einem Rechenzentrum betrieben. Die Praxis ist mit einem sogenannten TI-Gateway an die TI angebunden. Sowohl das Dienstleistungsunternehmen als auch der Rechenzentrums-Konnektor selbst benötigen eine Zulassung der Gematik. Damit ist im Herbst 2023 zu rechnen.

Die KV RLP empfiehlt den Praxen, mit ihrem IT-Dienstleistungsunternehmen zu besprechen, welche Option die beste für sie ist.

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