Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will am morgigen 7. Dezember über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entscheiden.
Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind und keine schweren Krankheitssymptome haben, sollen sich auch telefonisch krankschreiben lassen können. Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege endete am 31. März dieses Jahres.