Mehr Kinder und Jugendliche als je zuvor sind im Jahr 2022 wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen stationär in Krankenhäusern behandelt worden. Nach Verletzungen und Vergiftungen war die Psyche der zweithäufigste Grund für Klinikaufenthalte. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hält die ambulante Behandlung für kostengünstiger und effizienter und fordert mehr Psychotherapiesitze.
19 Prozent aller Zehn- bis 17-Jährigen in stationärer Behandlung werden laut des Statistischen Bundesamts wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen behandelt. Die Kosten für die Krankenkassen sind enorm. “Die ambulante Behandlung psychischer Störungen hingegen ist weit ökonomischer und effizienter! Hier werfen die Krankenkassen das Geld aus dem Fenster anstatt das Einsparpotenzial zu nutzen”, betont KV RLP-Vorstandsmitglied und Psychotherapeut Peter Andreas Staub.
Ambulant vor Stationär
Nach Kenntnisstand der KV RLP fehlen in Rheinland-Pfalz rund 200 psychotherapeutische Sitze in der ambulanten Versorgung. Mindestens 25 Prozent sind der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zuzurechnen. Der Bedarf der Patientinnen und Patienten ist riesig und es gibt, im Gegensatz zum ärztlichen Bereich, zahlreiche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich niederlassen möchten. Das zeigen nicht zuletzt die 123 Bewerbungen auf die jüngst vom Landesausschuss genehmigten Sitze.
“Der Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ muss wieder ernster genommen werden, nicht nur, weil die stationäre Versorgung immens teuer ist”, fordert Staub. Es sei wichtig, weiter Hürden abzubauen und die flexiblen Angebote in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung auszubauen. Die vor sieben Jahren eingeführte psychotherapeutische Sprechstunde sei ein gelungenes Beispiel hierfür und könne Patientinnen und Patienten eine schnelle diagnostische Abklärung und flexible Unterstützung bieten.
Zudem habe die ambulante Prävention psychischer Erkrankungen eine wesentliche Bedeutung. Gerade langfristige Rezidivprophylaxe-Strategien zur Verhinderung und Abmilderung von schweren, chronischen Verläufen sollten ermöglicht werden, auch um die direkten Kosten zu reduzieren.
Bedarfsplanung: An der Versorgungsrealität vorbei
Um mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ins ambulante System zu bekommen, braucht es eine Reformierung der Bedarfsplanung. Die vom Gesetzgeber vorgegebene und seit 1993 bestehende Bedarfsplanung regelt, wie viele Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sich in einer bestimmten Region niederlassen dürfen. Sind alle vorgegebenen Sitze besetzt, sind keine neuen Zulassungen mehr möglich. Aus Sicht der KV RLP ist die Bedarfsplanung kein passendes Instrument mehr, schon gar nicht in der Psychotherapie. Einmal mehr fordert Peter Andreas Staub deren Anpassung an den wirklichen Bedarf: “Der aktuelle Zuschnitt der Planungsbereiche entspricht nicht mehr der Versorgungsrealität. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen erneut, dass psychische Erkrankungen in den letzten Jahren enorm zugenommen haben. Hier muss der Gesetzgeber nun endlich handeln und den Weg frei machen für mehr Zulassungsmöglichkeiten.”
Hintergrundinformationen zur Bedarfsplanung, zum Landes- und Zulassungsausschuss sind auf der Website der KV RLP zu finden.