Neue Sachkostenpauschale bei ambulanten Katarakt-Operationen
Seit 1. April 2023 gilt eine neue Vereinbarung über die Abgeltung von Sachkosten bei ambulant durchgeführten Katarakt-Operationen. Danach sind unter anderem die Kosten für verwendete Viskoelastika und ophthalmologische Spüllösungen durch die vereinbarte Sachkostenpauschale abgegolten. Ein Bezug dieser Artikel über den Sprechstundenbedarf entfällt.
Dadurch ergaben sich Änderungen im Sachverzeichnis. In diesem Zug wurden noch einige andere Anpassungen vorgenommen, die Sie im Einzelnen dem unten angefügten Dokument entnehmen können.
Erhöhung der Lieferpauschale für den Bezug medizinischer Gase
Für den Bezug medizinischer Gase über den Sprechstundenbedarf werden jetzt bis zu 15 Euro für Versand- und Transportkosten durch die Krankenkassen übernommen.