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Selektivvertrag zu Begleiterkrankungen des Diabetes mit DAK, TK, KKH und HEKAnpassung

Zum 1. April 2024 wurde der Selektivvertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes an die geltenden deutschen Kodierrichtlinien (Version 2024) angepasst. Geringfügige Änderungen bei der Dokumentation von mehreren Begleiterkrankungen finden sich in der Vertragsanlage 6 ("Vergütung"). Die Anpassung gilt für alle teilnehmenden Versicherten der DAK-Gesundheit sowie der dem Vertrag beigetretenen Krankenkassen TK, KKH und HEK.

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