Rechtsanspruch bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres
Seit dem 14. September 2024 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf die einmalige Gabe von Nirsevimab zur Vorbeugung gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV). Der Leistungsanspruch auf den monoklonalen Antikörper zur passiven Immunisierung ist in der neuen RSV-Prophylaxeverordnung geregelt.
STIKO-Empfehlung
Grundlage hierfür ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), nach der alle Neugeborenen und Säuglinge unabhängig von möglichen Risikofaktoren eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab in ihrer 1. RSV Saison erhalten sollen. Gemäß der STIKO sollen Neugeborene, die zwischen April und September geboren werden, Nirsevimab idealerweise von September bis November, Neugeborene zwischen Oktober bis März möglichst zeitnah nach der Geburt erhalten.
Zulassung als Primärprophylaxe nur während der ersten RSV-Saison
Bitte beachten Sie, dass Nirsevimab als Primärprophylaxe für alle Neugeborene und Säuglinge nur während ihrer ersten RSV-Saison zugelassen ist. Im Hinblick auf die STIKO-Empfehlung ist dementsprechend für die kommende RSV-Saison 2024/2025 die Gabe von Nirsevimab nur für Säuglinge und Kleinkinder ab dem Geburtsmonat April 2024 durch die Rechtsverordnung und die Zulassung gedeckt. Kinder, die vor April 2024 geboren wurden, befinden sich aktuell bereits in ihrer zweiten RSV-Saison. (ACHTUNG: Für den hier beschriebenen Sachverhalt ist ein neuer Stand vom 28. Oktober 2024 verfügbar: mehr erfahren)
Zulassung als Sekundärprophylaxe für Kinder mit Risikofaktoren – Therapiehinweis beachten
Nur bei weiterer Anfälligkeit für eine schwere RSV-Erkrankung ist Nirsevimab auch für Kinder bis zu 24 Monaten in ihrer zweiten RSV-Saison zugelassen. Für diese Kinder mit entsprechenden Risikofaktoren gilt für die Verordnung der Therapiehinweis nach Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie.
Verordnung
Das entsprechende nirsevimabhaltige Fertigarzneimittel (Beyfortus®) wird auf Namen der oder des Versicherten zulasten der GKV verordnet.
Da es aktuell aufgrund erhöhter Nachfrage zu Lieferschwierigkeiten von Nirsevimab kommen kann, soll die aktuell verfügbare Ware, zu denen auch Packungen mit französischer oder spanischer Aufmachung gehören, vorrangig für die Immunisierung der Risikopopulation eingesetzt werden.