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RSV-Impfung: noch keine KassenleistungAnpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie steht noch aus

Um immer wiederkehrende Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir erneut darauf hin, dass Veröffentlichungen von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) keinen Anspruch auf Impfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen bedeuten.

RSV-Impfstoff privat verordnen

Der aktuelle Beschluss zur Empfehlung der STIKO zur RSV-Impfung wird aufgrund der Tatsache, dass es sich um Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe handelt, nicht in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen werden. Somit haben gesetzlich Versicherte derzeit keinen Anspruch auf Impfung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Impfleistung muss privat bezahlt und der Impfstoff privat verordnet werden.

Die Maßnahmen zur RSV-Prophylaxe sollen in einer Verordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit geregelt werden, welche aber noch nicht beschlossen wurde.

Regressgefahr

Werden Impfstoffe zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet, die noch keine Kassenleistung sind, kann dies zu Rückforderungen der Krankenkassen führen, wie zuletzt bei der Pneumokokken-Impfung.

Wir werden Sie informieren, sobald die RSV-Impfung eine Kassenleistung ist.

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