Der Gesetzgeber hat alle Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) verpflichtet, gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Mittelverwendung abzulegen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 78 Abs. 6 SGB V, der festlegt, dass die entsprechenden Veröffentlichungsvorschriften für die Krankenkassen, niedergelegt im § 305 b SGB V, auch für die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtend gemacht werden. Den gesetzlichen Anforderungen kommen wir - die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz - für das Jahr 2023 mit dieser Veröffentlichung nach.
Die Vertreterversammlung hat am 11. September 2024 den Jahresabschluss bestätigt sowie den Vorstand für das Haushaltsjahr 2023 entlastet.