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Psychotherapie: Vergütung wird rückwirkend angehobenBeschluss des erweiterten Bewertungsausschusses

Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 29. März die Anhebung der Bewertung für psychotherapeutische Leistungen um rund 2 Prozent beschlossen. Die Anhebung gilt rückwirkend ab dem 3. Quartal 2022.

Die KV RLP wird die Nachvergütung je Therapeutin bzw. Therapeut für das 2. Halbjahr 2022 bis Ende Juni berechnen. Das Honorar für das 1. Quartal 2023 wird dann bereits auf Basis der erhöhten Bewertung ermittelt.

Aufgrund der höheren Bewertung der Leistungen wird auch die Mindestpunktzahl zur Vergütung der Strukturpauschale auf 182.084 Punkte bei vollem bzw. 91.042 Punkte bei hälftigem Versorgungsumfang rückwirkend erhöht.

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