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Psychotherapeutische Weiterbildung angemessen fördernPetitionsausschuss

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags setzt sich für eine angemessene Förderfinanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung ein. Am 13. Dezember verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum "zur Berücksichtigung" an die Bundesregierung zu überweisen. Die KV RLP begrüßt das Vorhaben.

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes habe der Gesetzgeber im Jahr 2019 neue Strukturen für die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen geschaffen, heißt es in der Begründung der Petition. Ein zentrales Ziel der Einführung der psychotherapeutischen Weiterbildung war eine angemessene Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchses nach dem Studium. Jedoch sei es von gesetzgeberischer Seite versäumt worden, die Finanzierung der Weiterbildung ausreichend zu regeln, kritisiert der Petent. "Die unzureichende Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung gefährdet die Qualifizierung von Psychotherapeut*innen. Es ist deshalb dringend erforderlich, jetzt gesetzliche Grundlagen für die notwendige Finanzierung zu schaffen!", so die zentrale Forderung der Petition.

KV RLP: psychotherapeutische Weiterbildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

In seiner Begründung zur Beschlussempfehlung an den Bundestag verweist der Petitionsausschuss darauf, dass die Eingabe mehr als 54.000 Mal mitgezeichnet und unter Anwesenheit des Petenten sowie Vertretern der Bundesregierung in einer öffentlichen Sitzung beraten wurde. Dabei hatte der Petent darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Mitzeichnungen die gesellschaftliche Relevanz seiner Eingabe nachweise. Es gehe nicht nur um bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchses, sondern um eine gute flächendeckende psychotherapeutische Versorgung.

Sowohl die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung als auch die KV RLP begrüßen das positive Votum des Petitionsausschusses zur Weiterbildung. "Die Förderung der ärztlichen und psychotherapeutischen Weiterbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", betont KV RLP-Vorstandsmitglied und Psychotherapeut Peter Andreas Staub. "Daher sollte diese nicht aus Mitteln der KV-Mitglieder finanziert werden, sondern staatlicherseits, wie das auch bei anderen Berufsgruppen, beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, der Fall ist."

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