Um die ambulante Versorgung von Post-COVID-Patientinnen und -Patienten zu verbessern, hat sich die KV RLP mit den rheinland-pfälzischen Krankenkassenverbänden auf eine übergangsweise Förderung der aufwändigen Behandlung verständigt.
Die vereinbarte Förderung soll – begleitend zu den Aktivitäten des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit zur Etablierung von sogenannten Post-COVID-Ambulanzen – die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stärken. Hierzu stellen die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz befristet für das 3. und 4. Quartal 2023 jeweils 75.000 Euro zusätzlich zur Verfügung. Das jeweilige Fördervolumen wird von der KV RLP auf alle Post-COVID-19-Behandlungsfälle im jeweiligen Behandlungsquartal mit der ICD-10-Codierung U09.9G (gesicherte Diagnose) verteilt; die Angabe einer zusätzlichen Abrechnungsnummer ist nicht erforderlich. Nach derzeitigen Prognosen wird der Zuschlag in etwa zwischen 8 und 10 Euro liegen – je nach Ansatzhäufigkeit der U09.9G. Die Auszahlung erfolgt mit dem Honorarbescheid.
Wichtig: Eine Nachlieferung der ICD-Kodierung U09.9G nach Abgabe der jeweiligen Quartalsabrechnung ist nicht mehr möglich.