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Pneumokokken-Impfung: Schutzimpfungs-Richtlinie ergänztKlarstellung bei der Grundimmunisierung von Säuglingen

Ausschließlich PCV 13 oder PCV 15 für Säuglinge

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt, dass die Grundimmunisierung von Säuglingen bis zu einem Lebensalter von zwei Jahren ab sofort ausschließlich mit einem Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff PCV 13 oder PCV 15 erfolgen soll. Die Verwendung eines PCV 20-Impfstoffes ist unzulässig. Bislang gab es für die Grundimmunisierung von Säuglingen keine Impfstoffvorgaben. 

Impfschema

Reif geborene Säuglinge werden im Alter von zwei, vier sowie elf Monaten geimpft. Frühgeborene sollen eine zusätzliche Impfdosis im Alter von elf Monaten erhalten.

Zudem hat der G-BA redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Der Beschluss ist seit dem 22. August 2024 in Kraft.

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