Hausärztinnen bzw. Hausärzte sollen ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf zur Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das Transplantationsgesetz vor. Dabei unterstützt sie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einem Infopaket mit Patientinnen- bzw. Patienten-Broschüren sowie Organspendeausweisen.
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