Was sich mit der elektronischen Patientenakte (ePA) in der Praxis alles ändert, darüber sprechen am 28. Februar KBV und KV Nordrhein in einer Online-Veranstaltung mit spannenden Gästen aus Politik und Recht. Die Veranstaltung wird von 15 bis 18 Uhr per Livestream übertragen. Interessierte können sich noch bis zum 27. Februar anmelden.
Das Digital-Gesetz verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen dazu, ab Januar 2025 für ihre Versicherten eine ePA bereitzustellen. Wer sie nicht haben will, muss aktiv widersprechen. Bislang ist die Nutzung der ePA freiwillig. Allerdings müssen Praxen seit Juli 2021 die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder von dort auszulesen.
Es gibt viele Fragen zum Umgang mit der ePA und zu ihrem Nutzen. Auch der Datenschutz steht im Fokus. KBV und KV Nordrhein laden Interessierte dazu ein, sich in der kommenden Online-Veranstaltung am 28. Februar zu diesem Thema zu informieren:
Teilnehmende der Gesprächsrunde
- Sebastian Zilch, zuständiger Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit
- Prof. Dr. Patrick Gödicke, Experte für Arzthaftungsrecht, Richter am Oberlandesgericht, derzeit abgeordnet beim Bundesverfassungsgericht
- Dr. Thorsten Hagemann, Leiter der Stabstelle eHealth der KV Nordrhein
- Dr. Frank Bergmann, Psychiater, Neurologe und Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein
- Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV
Den Link zum Livestream und das Programm erhalten die angemeldeten Teilnehmenden per E-Mail.